Sonntag, 1. April 2012

Staatsanwalt ist praktisch bei Strafvereitelung im Amt überführt!

Da schreibt doch der gewisse Göttinger Staatsanwalt Zapf:
"Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt"

= Dieser ist weder seiner Verpflichtung nachgekommen,die obligatorische Vernehmung
von mir anzuordnen,noch vom Jobcenter Northeim eine ebenso obligatorische Stellung-
nahme dazu anzufordern !!!

= Schließlich kann bei erstatteten Strafanzeigen eben doch nicht von vorneherein
ausgeschlossen werden,dass es sich möglicherweise um eine vorsätzlich falsche
Beschuldigung handelt.

Mit herzlichenGrüßen Thomas Karnasch