Montag, 6. September 2010

Das Bürgerliche Gesetzbuch also die Bürgerlichen Grundrechte bieten den Bürgern einen gewissen Schutz

Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen

Generalstaatsanwaltschaft:
Celle ------ Oldenburg --- Jena
Schloßplatz 2 -- Mozartstraße 5 --Rathenaustr.13
29221 Celle -- 26135 Oldenburg---07745 Jena

Betrifft :
1.Anzeige gegen zwei Mitglieder eines Göttinger Geldvermehrer-Clubs mit
Wohnsitzen in Göttingen und Thüringen.
=Ich werfe auch denen vor,nur ihre Gewinnmaximierung im Kopf gehabt zu haben,
also nicht genügend Vorsorge getroffen zu haben UND mich gegen meinen Willen
zur Unterschrift genötigt zu haben.
=Der Club hat in den USA Förderrechte an Öl- und Gasförderstellen erworben -
und sich offensichtlich nicht mal vor Ort informiert(...).
=Die offensichtlich kriminellen Amis behaupten,das angeblich kein Öl u.Gas
bis auf ein paar Tropfen kommt.
=Das eine Geldvermehrer-Mitglied hat dem anderen verschuldet an mir einen
Krdit mit 7% Zinsen verschafft.

a.Praktisch die gesamte Staatsanwaltschaft Göttingen ist befangen.
Von dort wird gerade versucht mich zum dritten Mal zum Schweigen zu
bringen und hinter geschlossenen Mauern verschwinden zu lassen.
b.Generalstaatsanwaltschaft werdfe ich ähnliches vor - hat nachweislich
Machenschaften u.a.der Staatsanwaltschaft Göttingen vertuscht.
=Deshalb die oben aufgeführten Generalstaatsanwaltschaften

2.Anzeige gegen den vertretenden Göttinger Anwalt W..
Ich werfe ihm vor,die auch für mich geltenden Bürgerlichen Grundrechte
vorsätzlich missachtet zu haben.

3.Anzeige gegen das Landgericht Göttingen
Auch weil es sich um die 1.Instanz handelt,bringe ich hiermit wiederholt
meine Zweifel in Bezug auf die Zuständigkeit vor - zumal ich als Beklagter
nicht im Landkreis Göttingen wohne.
= Ich werfe dem Landgericht vor - auch hierbei zum wiederholten Male absicht-
lich zu meinem erheblichen Nachteil zu agieren.

4.Anzeige gegen das OLG Braunschweig
Ich werfe dem OLG vor - hiermit schon mindestens zum 2.Male die Machen-
schaften des Landgericht Göttingen gedeckt zu haben.

Die Beweiserbringung erfolg in den nächsten 14 Tagen.
Anliegend eine kleine Einführung in den Fall -
der auch von erheblichem öffentlichem Interesse ist !!!
Moringen,den 02.09.2010
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Karnasch

Natürlich begrüße ich es,zur Beweiserbringung eingeladen zu werden !!!
=Das kann aber doch nur funktionieren - wenn es auch Verantwortliche gibt,
die das dann auch sozusagen überwachen !!!
UND,Hugo-Erich-Günther von der Stadtreinigung wird dafür natürlich nicht
direkt in Frage kommen können !!!
Sondern vielmehr Justizminister/Innenminister/Richter/Staatsanwälte und
Polizei !!!

UND,wenn ein Bürger wie in meinem Fall eine Beschwerde an das Oberlandes-
gericht Braunschweig schickt,in das zudem die schriftliche Eingabe von
vorsätzlichen Ungereimtheiten in Form von Vorwürfen an das Landgericht Göttingen,auch noch durch vermeintliche Indizien untermauert zu sein
scheint - dann entspricht das ganz klar der vorsätzlichen Verletzung -
der durch den Staat gegenüber den Bürgern gemäß des Bürgerlichen Gesetz-
buches zu leistenden gewissen Fürsorgepflicht - wenn das OLG Braunschweig
wie geschehen einer Justizangestellten das Ganze zum wiederholten Abwürgen/ Vertuschen vorlegt !!!

Zwingend erforderliches Verhalten wäre vielmehr :
Z.B. das Anordnen der ordentlichen Beweisaufnahme durch die Polizei !!!

Nachdem möglicherweise das Landgericht Göttingen durch das OLG Braun-
schweig zur schriftlichen Stellungaufnähme aufgefordert werden müsste.

Stattdessen geht die Schamlosigkeit auch des OLG Braunschweig im Wiederho-
lungsfall sogar soweit,die Justizangestelle anzuhalten meine Beschwerde für
nicht gegeben ab zu tun und das Ganze auch noch zwecks nachhaltiger Ver-
tuschung an das Landgericht Göttingen zurück zu verweisen.

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