Montag, 6. September 2010

Betrifft : Mehrfache verfassungsrechtliche Bedenken

in Bezug auf Merkels wiederholt demokratiemissbrauchendes Vorgehen -
diesmal beim vorsätzlichen Übergehen der eigenen Bevölkerung - obwohl
diese hierbei nicht zuletzt aufgrund des unkalkulierbaren Risikos -
gemäß der Gewaltenteilung durch die Verfassung :
Diese Bundesregierung hat lediglich den Auftrag durch die Mehrheit
der abgestimmten BürgerInnen erhalten - besonders die Bedürfnisse
des eigenen Volkes zu vertreten... !!!

WAs u.a. in Bezug auf die Laufzeitverlängerung der AKW bedeutet :

Z.B.die tatsächlichen erheblichen Stromverluste bei Strom-Überkapa-
zitäten,durch starken Ertrag durch starke Winde bei der Erzeugung von Wind-
strom - so das ausgerechnet auch noch Windkraftanlagen deshalb wiederholt abgeschaltet wurden und wohl abgeschaltet werden sollen.

Was auch eine Verlängerung der Laufzeiten der AKW so verbietet -
solange besonders die derartigen Stromverluste nicht auf 0 reduziert
werden !!!

=Selbstverständlich obliegt es der Bevölkerung -dem Souverän- diese
Bundesregierung durch rechtliche Schritte zu stoppen !!!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

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