- Gunnar Koerdt Ich empfehle einen guten Arzt. Der kann bestimmt helfen.
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Betreff: Re: Beweis, dass Ex-CDU-Ministerpräsident Müller vorsätzlich
sehr schwerwiegend rechtsmissbräuchlich dessen Richteramt am BVG
missbraucht hat, vom 12.05.2015
Datum: Tue, 12 May 2015 16:54:42 +0200
Von: Thomas Karnasch
An: bundespraesidialamt@bpra.bund.de, info@die-linke.de, info@gruene.de
Thomas Karnasch, Philosoph - Zum 2 - 37186 Moringen - Tel.: 0
An den Bundesgerichtshof in Karlsruhe - zur Aufklärung des Hergangs
und Strafverfolgung
An die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe - zur Aufklärung des Hergangs
und Strafverfolgung
An den Bundespräsidenten in Berlin - zur Wegbereitung weiterer
nötiger Maßnahmen
An die Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag (Reihenfolge
nach Größe): Die Linke & Bündnis90/Die Grünen - zur Wegbereitung
weiterer nötiger Maßnahmen.
Aktenzeichen: 2BvC 4/14 - Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeigen für Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Hessenwahl u. Bundestagswahl nach wie vor vakant!)
Liebe Damen und Herren,
für mich besteht mittlerweile kein Zweifel mehr daran, dass Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller maßgeblich dazu beigetragen hat, bei
der sehr schwerwiegenden Rechtsbeugung in Tateinheit mit sehr schwer-wiegendem Amtsmissbrauch im Zuge der Wahlprüfungsbeschwerde vom 14.01.2014, gegen die Landtagswahl in Bayern, vom 15.09.2013 und den Wahlprüfungsbeschwerden vom 21.01.2014, gegen die Landtagswahl in
Hessen und die Bundestagswahl, vom 22.09.2013.
Sehen Sie selbst:
Betreffendes Beschlüsschen vom 26.03.2015 (23.04.2015 Poststempel,
auf normalem Briefumschlag – für wichtige Gerichtsbeschlüsse eigentlich
unüblich) von insgesamt zwei Seiten ist weiter unten eingefügt. Offenbar
nicht ohne Grund wurde auf zweiseitigem Beschlüsschen nirgends das
Eingabedatum der drei Wahlprüfungsbeschwerden angegeben. Dabei ist
bzw. sind auch solche Datumsangaben ein wichtiger Bestandteil von zu
führenden Verfahren. Ebenso wie ein bzw. in diesem Fall das jeweils
anzuführende Aktenzeichen! Was also offensichtlich auch aus
hinterhältigen Motiven, von Seiten des Bundesverfassungsgerichts,
im Zuge der Wahlprüfungsbeschwerden vom 21.01.2014, gegen die Landtagswahl in Hessen und die Bundestagswahl vom 22.09.2013 nicht angeführt wurde.In Schreiben des BVG-Berichterstatter, von Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller, der trotz kaum erfüllter Berufungs-voraussetzungen allen Ernstes zum Bundesverfassungsrichter aufgrund
der CDU-Merkel-Macht gemacht wurde, mit Datum des 19.02.2015, führt
dieser tatsächlich an, dass alle drei angeführten Wahlprüfungs-
beschwerden angeblich am 14.01.2014 beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden wären: „Ihre Wahlprüfungsbeschwerden vom 14. Januar
2014 gegen die Wahl des Deutschen Bundestages und die Landtags-
wahlen in Hessen und Bayern.“
Weiter gibt BVR P. Müller indirekt zu, dass die Wahlprüfungsbeschwerde
sowohl gegen die Bayernwahl, vom 14.01.2014, als auch gegen die
Hessenwahl, vom 21.01.2014, in jedem Fall ausreichend begründet sind!
Sehen Sie selbst, Schreiben von BVR Müller vom 19.02.2015, 3. Absatz:
„Soweit sich die Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl
vom 22. September 2013 richtet, ist sie jedenfalls nicht hinreichend
begründet.“ Weitere unglaubliche Rechtsbeugung ist jedoch schon in 2.
Absatz darüber zu lesen: „Ihre Wahlprüfungsbeschwerde dürfte mangels
Zulässigkeit keine Aussicht auf Erfolg haben.“
Weiterer Beweis ist in 1. Absatz zu finden:„Ihre Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl des Deutschen Bundestages vom 22.09.2013, gegen die Landtagswahl vom selben Tage und die Landtagswahl in Bayern vom 15. September 2013 wird unter oben genannten Aktenzeichen geführt.“ Zwei Aktenzeichen fehlen!
Kein Zweifel:
Die Politik hat sich das Bundesverfassungsgericht Untertan gemacht! Das
ist einfach nur unglaublich, so schamlos das Recht zu beugen und dabei
das so bedeutende Richteramt am Bundesverfassungsgericht zu missbrauchen! Die nachweislich u.a. also am 21.01.2014 – Beweis:
Schreiben des Bundes- verfassungsgerichts und unten eingefügter Fax-Gesendet-Report - beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Landtagswahl in Hessen vom
22.09.2013, beinhaltete nämlich auch die grandiose Urteils-Begründung
des Verwaltungsgerichtshofs für Hessen in Kassel, vom 17.09.2013, im Zusammenhang mit der Hessenwahl fünf Tage später! Das damit
deutliche Vorgaben der Art und Weise der Wahlkampfführung vorgibt!
Es war also beim Bundesverfassungsgericht offensichtlich klar, dass
diese grandiose Urteilsbegründung mit in die Wahlprüfungsverfahren aufgenommen werden müsste. Was aber bei der hinterhältigen Absicht,
die Verfahren erst gar nicht stattfinden lassen zu wollen, offensichtlich
einen weiteren schwergewichtigen Hinderungsgrund darstellte, weshalb kurzerhand das Datum verfälscht wurde.
„Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat in einem Urteil vom 17.09.2013 im Zusammenhang mit, der wie die Bundestagswahl am vergangenen Sonntag, den 22.09.2013, stattgefundenen Hessenwahl festgehalten: Wähler müssten "ohne jede unzulässige Beeinflussung
staatlicher oder nichtstaatlicher Seite" zu ihrer Wahlentscheidung finden,
heißt es in der Begründung des VGH.
Weitere Ausführungen zu diesem Urteil von der Internet-Seite des
hessischen Rundfunks sind unter Link oder weiter unten eingefügt!
- Ich werde den hessischen Verwaltungsgerichtshof kontaktieren und
um Übermittlung des betreffenden Urteils an das Bundesverfassungs-
gericht bitten.“
Ex-CDU-Ministerpräsident Peter Müller war sich offensichtlich auch
dabei bewusst, dass das ordnungsgemäße Durchführen der drei Wahlprüfungsverfahren im Grunde unumgänglich ist!
Auch das hätte von Seiten des Bundesverfassungsgerichts erwähnt
werden müssen! Schließlich übersteigt jeweils die weitreichende
Bedeutung der eingelegten Wahlprüfungsbeschwerde die übliche Beibringungsaufgabe durch den Beschwerdeführer. Wahrscheinlich
war BVR Müller relativ schnell klar, dass eine zwingend durchzuführende Verhältnismäßigkeitsprüfung umso mehr die betreffenden Parlamente schlimmstenfalls zur Auflösung würde bringen können.Auf hier auszugs-
weise angeführten Schreiben des Bundesverfassungsgerichts wurde
also offensichtlich schon versucht, die Wahlprüfungsbeschwerden ad
absurdum zu führen. Sollten sich betreffende Schreiben nicht in Akte
beim Bundesverfassungsgericht befinden, dann kann ich diese selbstverständlich vorlegen!
So schreibt das Bundesverfassungsgericht mit Schreiben vom 13.03.2014:
"Ihre Telefaxe vom 21. Januar und 4. Februar 2014 sowie ihre E-Mails
vom 17. Januar 2014 und ihr Telefax vom 24. Februar 2014
= Als Wahlprüfungsbeschwerde überschriebene Schriftsätze können
doch nicht beinah herabwürdigend als „Telefaxe“ degradiert werden.
Hiesiges Schreiben vom 5. Februar 2014"
...
"Ergänzend darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass für
Verfahrensanträge (z.B. Verfassungsbeschwerde) beim Bundes-verfassungsgericht nach § 23 Abs. 1 BVerfGG die Schriftform gilt.
Sie können damit nicht rechtswirksam per E-Mail eingereicht werden."
Dabei wurden nachweislich klar ersichtlich nur diese E-Mails u.a.
Adressaten zur Information an das Bundesverfassungsgericht
übermittelt! Was das Bundesverfassungsgericht selbstverständlich
leicht hätte feststellen können! Doch auch die einzigen -unten
auszugsweise eingefügten- an das Bundesverfassungsgericht
gesendeten E-Mails wurden am Bundesverfassungsgericht
offensichtlich nur oberflächlich in Augenschein genommen!
"An alle juristischen/rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Bayern" -
ist klar ersichtlich gleich mit dem ersten Absatz zu lesen!
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Wahlprüfungsbeschwerde um die Landtagswahl in Bayern
vom 15.09.2013
Datum: Fri, 17 Jan 2014 09:29:53 +0100
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung
An: sekretariat.rw@uni-bayreuth.de, dekan.rw@uni-bayreuth.de, dekanat@jura.uni-wuerzburg.de, dekan@jura.uni-augsburg.de, dekan@Jura.Uni-Augsburg.DE, dekanat.jura@uni-passau.de, info@uni-tuebingen.de, info@jura.uni-erlangen.de, webmaster@jura.uni-erlangen.de, studienberater@jura.uni-erlangen.de, kontakt@uni-regensburg.de, dekan@uni-regensburg.de, info@uni-regensburg.de, dekanat@jura.uni-muenchen.de, mail@stephan-lorenz.de, korioth@jura.uni-muenchen.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, bverfg-technik@jurix.jura.uni-saarland.de, besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de, info@gruene.de, info@die-linke.de, Thomas Karnasch
Welche noch erklären müssen, warum sie bis heute 0 reagiert
haben! = Meinungsfreiheit in Bayern latent unterbunden?!
Was letztendlich gewissermaßen einen weiteren Grund vorgibt, diese Wahlprüfungsverfahren gewissenhaft, also nach „bestem Wissen und
Gewissen“, zum Abschluss zu bringen! Aus selbigem Schreiben im
Zuge der Wahlprüfungsbeschwerden ans Bundesverfassungsgericht:
„Entschuldigung, aber das hier muss bitte vom Bundesverfassungs-
gericht beachtet werden!
In einem demokratischen Rechtstaat hat die Gesellschaft das Recht,
dass besonders schwerwiegende Verfehlungen, begangen in diesem
Fall auch noch durch die gesetzgebende Politik, entsprechend
aufgearbeitet werden! Immerhin wurde in den Wahlprüfungs-
beschwerden ein möglicher Gegenstandswert von einer Billion Euro
beziffert. Eine Gesellschaft - die in diesem Fall auch die Ihrige und
die Unsrige ist - kann und darf nicht betraft werden, nur weil die durch
den Gesetzgeber - also die Politik - gestaltete Gesetzgebung dafür unzureichend ist. Nur weil die Justiz sich weitestgehend angewöhnt
hat, gegen die selbstverständlich nicht heilige Politik nach Möglichkeit
kein Verfahren aufzunehmen. Weil die Justiz - das muss endlich mal ausgesprochen werden - bedauerlicherweise in Wirklichkeit u.a. in der
Weise nicht unabhängig ist, wenn es um gesetzeswidrige Verfehlungen,
eben begangen durch Politiker geht!“
Desweiteren hat es seither mindestens ein halbes Dutzend
Nachreichungen zu den drei Wahlprüfungsbeschwerden gegeben, was
natürlich auch in Erwähnung gebracht werden muss. Aber aus offen-
sichtlich hinterhältigen Beweggründen einfach verschwiegen wurde.
Folgender E-Mail-Gesendet-Report ist Bestandteil der Wahlprüfungs-beschwerde vom 21.01.2014 gegen die Landtagswahl in Hessen, vom 22.09.2013. Das Datum des 21.01.2014 sollte bzw. musste aus Sicht der „Attentäter“ auf den demokratischen Rechtstaat verfälscht werden, weil in Schreiben dazu auch das beachtliche Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
von Hessen in Kassel Bestandteil ist!
Das betreffende Schreiben auszugsweise:
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Betrifft: massiver Wahlbetrug durch vorsätzliche rechtswidrige Wählerbeeinflussung!
Datum: Wed, 25 Sep 2013 09:39:10 +0200
Von: Politiker unter kritischer Beobachtungkritischer-beobachtung@web.de>
Antwort an: unabhaengige-buergerinformation-zukunft@web.de
Organisation: Politiker unter kritischer Beobachtung
An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de, poststelle@bgh.bund.de, info@cdu.de, info@fdp.de, info@spd.de, info@gruene.de, info@die-linke.de, info@csu-bayern.de, Thomas Karnasch thomaskarnasch@gmail.com
Die am 15.09.2013 stattgefundene Landtagswahl in Bayern, im
Zusammenhang mit den drei gegen die September-2013-Wahlen
eingelegten Wahlprüfungsbeschwerden in Schreiben des „Bericht-
erstatters“ am Bundesverfassungsgericht, BVR Müller, als letztes
anzuführen, also nach den eine Woche später, am 22.09.2013,
stattgefundenen Neuwahlen des Deutschen Bundestages und des
Landtages in Hessen, ist offensichtlich auch in den rechtsbeugenden
Absichten von vorneherein begründet. Und soll wohl der Ablenkung
dienen. Noch erschreckender ist die Art und Weise, wie BVR und Ex-
CDU-Ministerpräsident Peter Müller versucht unter Beibringung von
mindestens ein Dutzend Paragraphen die Sachlage zu verharmlosen
und zu umkurven. Peinlich und beschämend!
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
4. Abschnitt - Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen
und Abstimmungen (§§ 105 - 108e)
§ 108a
Wählertäuschung
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe
über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder
ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Weitere Beweise, dass hiermit sogar von vorsätzlichem Wahlbetrug
unter Inkaufnahme von möglicher Wählertäuschung gesprochen werden
muss. Denn, ohne Aufarbeitung, der in den betreffenden Schriftsätzen
an den Bundeswahlleiter und an die Landeswahlleiter für Bayern und
Hessen dargelegten schwerwiegenden Sachverhalte, ist faktisch im
Grunde mindestens von fahrlässiger Beihilfe zum Wahlbetrug zu
sprechen. Interessant dazu ist, dass der Beschwerdeführer gegen die angeführten Wahlleiter Strafanzeige erstattet hat u. diese mindestens
in zwei Fällen nicht mal von der eingeschalteten Staatsanwaltschaft
erwähnt wurden. Was faktisch Strafvereitelung wäre.
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Hinweis
Ihre Informationen wurden am 10.10.13 um 17:34 Uhr an uns
weitergeleitet. Herzlichen Dank!
Was nach meinem Verständnis zudem mit Hochverrat gleichzusetzen
ist. Ich möchte nicht wissen, wie oft insbesondere BVR Peter Müller im
Zuge von Verfassungsbeschwerden schon unrechtmäßig getrickst hat.
Entschuldigung, aber in Anbetracht der freilich gewaltigen Dimension
dieser Wahlprüfungsbeschwerden UND der deshalb auch internationalen Bedeutung, muss mit quasi-Demokratie-Zerstörern unangenehm deutlich umgegangen werden! Sehen Sie selbst:
http://wann-steht-kanzlerin-zum-betrug.blogspot.de/
Wieder machen Philosoph & Korrespondenten sozusagen die bessere Politik - in diesem Fall im Ukraine-Konflikt! Und wieder kommen Medien nicht ihrer Pflicht nach, die BürgerInnen auch darüber zu unterrichten ... Bitte um finanzielle Unterstützung - dieser Philosoph hat mt seinen Publikationen auch Eur…wann-steht-kanzlerin-zum-betrug.blogspot.com - Gunnar Koerdt Ich empfehle einen guten Arzt. Der kann bestimmt helfen.
- Thomas Karnasch Schon senil oder was soll der dämliche Kommentar??
- Gunnar Koerdt Ist schon ok. Senil oder dämlich ...
- Thomas Karnasch Menschen mit einem wachen Verstand schreiben nicht solche Kommentare!
- Gunnar Koerdt Senil und wacher Verstand widersprechen sich ja auch. Alles in Ordnung.
Thomas Karnasch Also ein streng Konservativer(...).
Thomas Karnasch Offenbar
wieder nicht aufmerksam gelesen? "Menschen mit einem wachen Verstand
schreiben nicht solche Kommentare!" Dieser Satz bedeutet in etwa, dass
Schreiber solch primitiver Kommentare sich unterstellen, keinen allzu
wachen Verstand zu haben.