Mittwoch, 11. Juli 2012

Google hat sich weiterentwickelt: Blogs nur zur Prüfung der Recht-...

...mäßigkeit dieser "rechtlichen Beschwerde" vom öffentlich zugänglichen Status "entfernt."

Immerhin haben etliche Richter/Staatsanwälte/Politiker und sicherlich auch
mediale Chef-Redaktionen ein persönliches Interesse daran,dass diese mitunter
grauseligen Wahrheiten nicht mehr öffentlich zugänglich sind.
= Weshalb es umso einfacher sein kann,ein entsprechendes Paier aufzusetzen!
 Letztendlich handelt es sich ja auch dabei um geistiges Eigentum!

Interessant,was zu solchen Zusammenhängen ein Politik-Wissenschaftler letzte
Woche in Phoenix Dialog gesagt hat - zu Veröffentlichungen mancher Medien -
sinngemäß: Es würde sich nicht gehören,dass manche Medien im Zusammenhang
mit der Banken/Staaten-Finanzmisere das Wort Erpressung benutzt hätten.

Dessen sichtliches und längerandauerndes Schmunzeln war dabei nicht zu
übersehen: Sicherlich wissen auch Politikwissenschaftler mittlerweile nur zu
genau,dass viele Politiker beinah schon chronisch darauf eingestellt sind,nicht
auf das reichlich vorhandene Fach-Personal zu hören und stattdessen auch
demokratie- und macht- bzw. amtsmissbräuchlich ihr Ding zu machen.

 = Eine Altenpflegerin hatte unzumutbare Bedinungen für Pflegekräfte und zu
pflegender Menschen bei ihrem Arbeitgeber angeprangert.
Als dieser nichts unternahm,erstattete sie Strafanzeige und machte das öffentlich.
Worauf die Altenpflegerin eben zu Unrecht entlassen wurde,wie der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in eigenem Urteil im letzten Jahr erkannte.

= In gewissem Sinne ist es sogar Bürgerpflicht,unhaltbare Zustände so zu
handhaben.
= Und genau das habe ich gemacht!


  • Altenpflegerin siegt vor Menschenrechts-Gericht - Focus

    21. Juli 2011 ... Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen 
    der ... Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 
    (EGMR) in einem ...
    http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/whistleblowing-altenpflegerin-siegt-vor-menschenrechts-gericht_aid_647893.html
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch