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Sonntag, 8. August 2010

Was ist wann gerecht ???

Aufrichtige Meinung oder gewollte Vortäuschung ?
Die meisten Politiker sind anscheinend nicht in der Lage - ihre Wahl ins
Parlament durch entsprechende Leistungen zu rechtfertigen(...).

Wenn Mitmenschen nach dem Verbüßen ihrer Haftstrafen freigelassen werden
müssen - und es Aufgrund in der Vergangenheit gemachter Erfahrungen,im Zusam-menhang mit möglichen schwerwiegenden auch gewalttätigen Rückfällen - nachvollziehbare Ängste gibt - dann muss doch bitteschön besonders von den dienstälteren Parlamentariern - eine aufrichtige Meinung zu erwarten sein !!!

Aber,wo zum Kuckuck sind die ??? !!!

Es ist angenehm anzusehen,dass der einstige Hetzer und Anti-Demokrat Guido
Westerwelle um einiges ruhiger geworden ist.Auch das kann aber nicht über
die offensichtliche Tatsache hinwegtäuschen,dass dieser und andere ihren
Skandal-Bundespräsidenten immer noch im Amt belassen.

=Eine der größten Schanden der deutschen Nachkriegsgeschichte

=Auch und totales Versagen der Bundesjustizministerin
=Gefolgt von Seehofer
Dieser Skandal-Bundespräsident nimmt offenbar für sich in Anspruch - kaum
mehr als die anderen versagt zu haben.
Ja,da ist wohl was dran.

=In jeder ernsthaft erwachsenen Demokratie hätte dieser nicht mal im Traum
daran gedacht,dass höchste Amt im Staate anzustreben bzw.denn anzutreten !!!


Zurück zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Besonders die Gerichtsurteile um die Menschenrechte setzen doch schon von
Beginn eines Gerichtsverfahrens an,einen außerordentlichen Einsatz an Moral
der Entscheider voraus.

Auch und besonders hierüber hinaus muss es doch natürlich nach begründeten
Einwänden auch Nachbesserungen geben können !!!
Was anderes kann doch kaum oder garnicht eben mit den Menschenrechten
vereinbar sein !!!

Wenn mehrere Gutachter eine weitergehende Gefährdung von kurz vor dem
Verbüßen ihrer Haftstrafe stehenden Straftätern voraussagen - dann kann
das ganz klar nicht ignoriert werden !!!!
=Alles andere würde doch sogar in gewissem Sinne ein vorsätzliches
Verletzen der Rechte einer jeden Gesellschaft bedeuten !!!

Es kann nachvollziehbar und verständlich sein,dass die darüber hinaus aus
Sicht einer jeden Gesellschaft hauptverantwortlichen Entscheidungsträger/
Entscheidungsfinder,sich schwer damit tun - schnellstmöglich die richtigen
notwendigen Entscheidungen zu treffen.

Dennoch ist dieses Rumgegurke wenig erfreulich und ansehnlich !!!

Vielmehr hat möglicherweise sogar der Europäische Gerichtshof für Menschen-
rechte hernach die Aufgabe,zu überwachen,dass eben mehrere bestehende
negativ verlaufende Gutachten,gründlichst hinterfragt werden !!!
=Mindestens doch anzuordnen,dass international anerkannte Fachleute zusätz-
lich mit der angemessenen Problemlösung betraut werden.

Allerdings legt eine jüngste Fernseh-Reportage auch das Dilemma von
Gutachtern offen.Es ist eben in der Regel wesentlich unkomplizierter einen Hochschulabschluß zu erlangen - als besonders auch dieser Verantwortung
danach gerecht zu werden !!!

UND,wenn besonders Justiz- und Innenminister mehr drauf hätten - dann würden
natürlich auch Gutachten weniger fehlerhaft angefertigt !!!

Schließlich hatten ja auch schon mehrere Gutachter um die Atommüllent-
lagerung Zukunftsängste UND schafften es darüber hinaus nicht - angemessene
Gutachten zu erstellen !!!
=Noch heute aktive mitverantwortliche Politiker gehören selbstverständlich
aus der Politik entfernt !!!!


Nach den Menschenrechtsstatuten müssen die Gesellschaften auch vor gefährlichen Politikern geschützt werden.
=Gemessen daran,kann es eher berechtigt sein,dass ein entlassener Straftäter
nach gründlich gewissenhaftem Vorgehen seitens der Verantwortungsträger,nur mit Fußfesseln und ohne ständige Überwachung auf freien Fuß gesetzt werden kann.

Die wenig ansehnliche Hysterie seitens der Politik - allerdings maßgeblich
mitverursacht durch provozierende Medien - wird so eher vernünftige Entschei-
dungen verhindern(...).
UND,andere Gewaltverbrechen provozieren.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch