Dienstag, 24. Februar 2015

Arte (deutsch-französisch) wird offensichtlich besonders immer mehr von Ialamisten/-Sympathiesanten unterlaufen!

Journalisten sind also per Verfassungszusatz dazu verpflichtet, die Regierungspolitik
zu unterstützen: Hausdurchsuchungen von Journalisten scheinen in Frankreich keine
Seltenheit zu sein. Gleichwohl ist natürlich Zurückhaltung geboten, ohne ausreichende
Kenntnis von Hintergründen bezüglich der Sachlage vorschnell zu urteilen! Aber
gewisse Merkwürdigkeiten, also Absonderlichkeiten, sind dennoch kaum zu
überhören und übersehen.

In französischer Dokumentation bis um 10 Uhr heute Vormittag auf arte wurde nicht
nur dutzendfach der islamistische Terrorismus verherrlicht!, sondern damit auch die
lebenswichtige Errungenschaft der Pressefreiheit missbraucht, was letztendlich wieder
auf Volksverhetzung hinausläuft! Arte-Islamisten messen selbst der Umschreibung
Kalifat eine nicht zu überhörende Anerkennung bei!

Möglicherweise gibt es zu solchen Begebenheiten, wie dem "Charlie-Hebdo"-
Missbrauch der Pressefreiheit gewisse Parallelen: die machen sich das nach ihrem
Willen einfach - wir tun das dann nach dem unsrigen ...

Mittlerweile logische Feststellung:
Schon seit Jahrzehnten überbieten sich nicht nur deutsche Medien-Chefis mit
mangelnder Kompetenz, sondern geben das an die angestellten Journalisten auch in
der Form weiter, dass Medien praktisch kaum was falsch machen können und
deshalb selbstkritisches Vorgehen nur da und dort erforderlich sein kann.
Ohne Worte

In nachfolgender Dokumentation über zunehmenden Islamismus in Afrika
praktisch das gleiche Bild!

P.S. Strafanzeige war schon längst überfällig !!!

Frankreich – historische Entwicklung und aktuelle Fragen

Die deutschsprachige Wochenzeitung Relation des Druckers Johann Carolus gilt als erste Zeitung der Welt und erschien 1605 in Straßburg. Frankreich ist auch das Ursprungsland der Tageszeitung, ein Journal wird von Journalisten geschrieben und stammt vom französischen Begriff für Tag: jour. In Frankreich erschien mit La Gazette 1631 eine der ersten Periodika, 1835 wurde hier die erste Nachrichtenagentur Agence Havas gegründet und 1863 erschien das erste Massenblatt Le Petit Journal von Moïse Millaud, das bald eine Millionenauflage erreichte.[20] Seit der Verfassungsänderung von Charles de Gaulle für die Fünfte Französische Republik wurde die Funktion der Journalisten als affirmativ festgelegt. Die Medien sind per Verfassungsdekret zur Unterstützung der jeweiligen Regierungspolitik verpflichtet. Die Techniken für investigative Recherchen oder kontroverse Interviews sind in der Ausbildung von Journalisten nicht vorgesehen wie etwa beim Centre de Formation des Journalistes (CFJ), das die meisten Redakteure in den staatlichen Medien absolviert haben.[20] Daher weichen zunehmend mehr Journalisten auf Online-Medien aus.[21]
Die Minderheitenmedien der Bretonen, Korsen oder Elsässer werden heute systematisch benachteiligt. Ihnen werden Fördergelder vorenthalten, die in Deutschland und osteuropäischen Ländern üblich sind. Staatliche Stellen versuchen beispielsweise auch mit verschiedensten Mitteln zu verhindern, dass die über 1 Mio. deutschsprachigen Elsässer rein muttersprachliche Medien publizieren. Bis vor kurzem war dies sogar noch bei Strafe verboten. Insbesondere Sport- und Jugendnachrichten sollen nicht auf Deutsch erscheinen. Frankreich erkennt offiziell nicht an, dass es in seinen Grenzen Minderheiten gibt. Deshalb hat die Pariser Zentralregierung auch bis heute nicht die Europäische Minderheitencharta sowie die Europäische Charta der Regionalsprachen ratifiziert.[22]
Eine weitere Beeinträchtigung der Pressefreiheit ist Kapitalkonzentration in den Medien, die meisten Medienverlage werden von einigen wenigen Kapitaleignern kontrolliert. Medienunternehmern wie den Rüstungsindustriellen Lagardère und Dassault wird vorgeworfen, vor ihrem Aufkauf mit großen Staatsaufträgen bevorzugt worden zu sein. „Viele Medien gehören Industriellen, die von öffentlichen Aufträgen abhängig sind“,[23] wie etwa Martin Bouygues, dem Eigentümer des Fernsehsenders TF1 und Bauunternehmer für staatliche Straßen und Brücken. Seit der Ära Sarkozy habe das Ausmaß der Medienkontrolle eine neue Dimension erreicht, symbolisch ersichtlich in den Pressekonferenzen und den traditionellen Präsidenteninterviews, zu denen nur loyale Journalisten ausgewählt und die Fragen empfehlend vorgegeben werden. Wenn Journalisten über Fehlverhalten seitens der französischen Staatsbürokratie berichten, müssen sie immer häufiger mit Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft rechnen.[20]
Dem am 5. Januar 2009 in Kraft getretenen Medienreformgesetz wurde von Oppositionspolitikern und Journalistenverbänden eine weitere Einschränkung der Pressefreiheit vorgeworfen.[24] Es war seit 1987 die größte Medienreform Frankreichs, als TF1 privatisiert worden war. Die Werbe-Einnahmen für die öffentlich-rechtlichen Sender sollten schrittweise bis Ende 2010 eingestellt und als Ausgleich Abgaben für Internet und Handyanbieter angeboten werden. Inzwischen wurde jedoch beschlossen, dass es vor 2014 kein absolutes Werbeverbot geben soll.[25]
Eine einfache Erhöhung der Rundfunkgebühren wurde dagegen von Sarkozy abgelehnt. Zudem ernennt von nun ab der Staatspräsident die beiden Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender für Hörfunk und Fernsehen. Wegen seines angeblich zu offenen Bekenntnisses zur Homosexualität wurde am 3. April 2009 Radio-France-Chef Jean-Paul Cluzel von Sarkozy entlassen.[26] Als wahren Grund für Cluzels Entlassung sehen Journalisten die morgendliche Satiresendung des Humoristen und Stimmenimitators Stéphane Guillon auf France Inter an.[26] Am 25. November 2008 traten die Beschäftigten der betroffenen Sendeanstalten in einen eintägigen Proteststreik. Sie befürchteten, dass der Staat den Ausfall der Werbeeinnahmen nicht vollständig ausgleichen werde[27] und warfen Sarkozy vor, damit nur seinem Freund, Trauzeugen, Taufpaten und TF1-Eigentümer Martin Bouygues zu helfen.[28]


Erklärung zum Begriff Pressefreiheit

Die Pressefreiheit ist eins der wichtigsten Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist in Art. 5 Abs. I S.2 GG geregelt.

Unter Presse ist dabei jedes zur Verbreitung geeignetes und bestimmtes Druckerzeugnis zu verstehen. Wichtig ist, dass die Pressefreiheit sowohl die Beschaffung der Informationen bis hin zur Produktion und Verbreitung schützt. Dementsprechend fällt die Pressetätigkeit nicht unter Art. 12 GG, sondern ebenfalls unter Art. 5 I S.2 GG.

Umstritten ist, ob der Inhalt der Presse, also die Meinungsfreiheit ebenfalls durch die Pressfreiheit geschützt wird. Dies ist laut Bundesverfassungsgericht nicht der Fall. Der Inhalt, wird dementsprechend allein durch die Meinungsfreiheit in Art. 5 I S.1 geschützt.

Die Pressefreiheit lässt sich dennoch unter bestimmten Voraussetzungen einschränken. Dies ist in Art. 5 II GG geregelt. Bedeutsam sind dabei vor allem die allgemeinen Gesetzte. Allgemeine Gesetze sind solche, die sich nicht gegen die Pressefreihit als solches richten, sondern vielmehr zum Schutz eines höherrangigen Rechtsguts dienen. Liegt ein solches Gesetzt vor, dann muss zusätzlich noch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden, in der die einzelnen Ziele abgewogen werden.
Das Bundesverfassungsgericht wendet dabei die Wechselwirkungslehre an, die eine besondere Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist.


Mitwirkende/Autoren:
Erstellt von JuraforumWiki-Redaktion, 21.10.2010 11:24
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011 11:18

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