Donnerstag, 28. Mai 2015

"Goldman Sachs - Eine Bank lenkt die Welt" - US FBI und Justiz müssen sich erklären, warum sie diese korrupte Bank derart unbehelligt lassen

Ich will damit natürlich nicht das kouragiert wirkende Eingreifen hinsichtlich des
Korruptionssumpfs bei der Fifa in Abrede stellen. Doch im Angesicht dessen
haben sie die korrupte weltumspannende Goldman Sachs unbehelligt gelassen,
als würden FBI und Justiz beinah nur aus Memmen bestehen(...).
= Da muss noch was passieren: sonst würde die Putin-Äußerung aufgewertet
werden. Also wenn er recht hätte, dann müsste das auch so sein.
Mit erwartungsollen Grüßen Thomas Karnasch

Do 28. Mai
20 15  PHOENIX

Goldman Sachs - Eine Bank lenkt die Welt

Doku
Wdh. um 0.45 Uhr
Die amerikanische Investmentbank Goldman Sachs ist in den letzten Jahren zum Symbol für Maßlosigkeit und ausufernde Spekulationen im Finanzbereich geworden. Ihre Geschäfte mit der Zahlungsunfähigkeit amerikanischer Privathaushalte haben sie zwar an den Rand des Bankrotts gebracht, aber letztlich wurde sie dank ihrer politischen Verbindungen vor dem Aus bewahrt. Auch gegen den Euro soll Goldman Sachs spekuliert haben und an der Wirtschaftskrise Griechenlands nicht unbeteiligt sein. Der Dokumentarfilm gibt Einblicke in die Mechanismen der finanziellen und politischen Machenschaften der Bank.
(Senderinfo)

> 21.00 | 45 Min. | 500-886-916
O: Goldman Sachs - La banque qui dirige le monde, F 2012; R: Marc Roche; Jerome Fritel

Fifa-Mogul Blatter bringt sich weiter ins Zwielicht!

Anscheinend verfügt im Vorstand der Fifa niemand über einen gesunden
Menschenverstand ?! Das nach dem unglaublichen Skandal innerhalb der Fifa
jegliche Macht-Manifestierungen, also inbesondere die mögliche Blatter-
Wiederwahl bis auf weiteres auszusetzen sind, sollte den mitunter ergrauten
Möchtegern-Earlies dennoch glas klar sein !!!

= Vorbild ist hierbei womöglich auch die mitunter ähnlich korrupte Politik ?!

Nach Recht und Gesetz MUSS die Fifa bis auf weiteres alle Vorstandswahlen
aussetzen - es sei denn, besonders der Blatter-Vorstand tritt zu Recht nicht
mehr an: schon seit Jahren kursieren Korruptionsvorwürfe um die Fifa - der
Blatter-Vorstand wär also schon längst dazu verpflichtet, in den eigenen Reihen
Eidesstattliche Erklärungen einzuholen !!!

= Es kann mindestens keinesfalls ausgeschlossen werden, dass insbesondere
der Fifa Vorsitzende Blatter nichts konkretes gewusst hat !!!
Also ein weiterer nicht zu umgehender Grund, jegliche Macht-Manifestierungen
innerhalb der Fifa bis auf weiteres auszusetzen!
Mit herzlichen Grüßen, besonders an alle unter korrupten Bürgern zu leidenden
Mitmenschen, Thomas Karnasch


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Sonntag, 24. Mai 2015

Liegt der Fehler bei der US Justiz oder bei dann darüber falsch berichtende Medien??

Wiederholt war in unterschiedlichen Nachrichtensendungen im TV zu erfahren,
dass angeblich ein Polizist im Zusammenhang mit dem Tod von zwei unbewaffneten
farbigen US Bürgern freigesprochen wurde. Über 50 Schüsse wurden auf die beiden
in ihrem PKW abgegeben und nun sind sie tot.

Nach meinem Rechtsverständnis würde Freispruch bedeuten, dass die Unschuld des
Polizisten in Gerichtsverhandlung nachgewiesen wurde. Doch in Urteilsbegründung
heißt es laut Medienberichten sinngemäß; es konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen
werden, ob der Polizist für den Tod der beiden US Bürger verantwortlich ist.
Was nach meinem Rechtsverständnis einen Freispruch gewissermaßen ausschließt
und folgerichtig in etwa lauten muss: Anklage musste aufgrund ungenügender fallen
gelassen werden, es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass dieser Beamte
doch für den Tod verantwortlich ist.

Wie stehts um die Waffenspezifischen Patroneneinkerbungen ??
Und um die disziplinarischen Maßnahmen wie Ausschluss aus der Polizei ??

Montag, 18. Mai 2015

ZDF-Hahlweg verherrlicht heute auch wieder die Terroristen im Irak und in Syrien

Auch ZDF-Hahlweg hat sich offenbar noch nie mit der "Pressefreiheit" beschäftigt:

Pressefreiheit

die Freiheit, Tatsachen, Meinungen (Gedanken), Stellungnahmen und Wertungen durch jede Art von Druckerzeugnissen (z. B. Bücher, Zeitungen, Flugblätter) zu verbreiten.

Die P. als Grundrecht: Die P. wird als besondere Ausprägung der Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zusammen mit dem Recht der freien Berichterstattung durch Rundfunk und Film verfassungsrechtlich gewährleistet. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für eine Beurteilung der inhaltlichen Zulässigkeit von Äußerungen der Presse (z. B. scharfe Kritik an Missständen), ungeachtet der Verbreitung dieser Äußerung in Druckerzeugnissen, das allgemeine Grundrecht der Meinungsfreiheit maßgeblich. Die besondere Garantie der P. betrifft dagegen die Bedeutung der Presse für die freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung, die über die einzelne Meinungsäußerung hinausgeht. Die P. schützt damit besonders alle mit der Pressearbeit wesensmäßig zusammenhängenden Tätigkeiten der im Pressewesen tätigen Personen, von der Beschaffung der Informationen über die redaktionelle Meinungsbildung (samt Wahrung des Redaktionsgeheimnisses) bis zur Verbreitung des Presseerzeugnisses. Die P. enthält nach herrschender Meinung zugleich eine Garantie des Instituts »freie Presse« als wesentliche Voraussetzung für eine freie politische Willensbildung in einem demokratischen Staat. Sie wird auch durch das in Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG verankerte Zensurverbot gesichert.

Grenzen: Die P. findet nach Art. 5 Abs. 2 GG ihre Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre und in den allgemeinen Gesetzen. »Allgemein« in diesem Sinne sind Gesetze, die ein gegenüber der P. im jeweiligen Konfliktfall höherrangiges Rechtsgut schützen, also legitimerweise die P. begrenzen (z. B. das Recht des Einzelnen auf Gegendarstellung oder die Gesetze gegen den Landesverrat). Obwohl die P. in erster Linie Eingriffe des Staates abwehren soll, kommt ihr im Wege der sogenannten mittelbaren Drittwirkung auch bei Auseinandersetzungen mit anderen Privatpersonen um Presseinhalte erhebliche Bedeutung zu, da die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung der Gesetze den hohen Stellenwert der P. zu berücksichtigen haben.

Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 2. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2010. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.