Freitag, 7. November 2014

Korrektur: schon wieder Fehler gemacht: Nachtrag zum Bahn-Streik:

Die Bahn sollte prüfen, ob es nicht möglich ist, eine gewisse Suspendierung des
strittigen Herrschaftsanspruchs der GDL in Bezug auf die Übernahme der
Arbeitnehmer-Vertretung einer anderen Gewerkschaft bei Gericht zu beantragen.
Um so den Bahn-Streik durch Verhandlung lösen zu können, die in erster Linie
offenbar an dem GDL-Herrschaftsanspruch scheitert. Was zudem nach meiner
Einschätzung nur durch eine entsprechende Mitgliederbefragung der betreffenden
Gewerkschaft möglich sein kann.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

P.S. Steht da jetzt als Buße Heizoelsägen im Keller und Sauerkrautaufhängen auf dem Dachboden an ?!

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