Mittwoch, 24. Oktober 2012

Die Wissenschaften können helfen: Schreiben an den Europäischen Gerichtshof zum ESM-Verfahren

Europäische Union
Thomas Karnasch,unabhängiger international anerkannter Philosoph

An den Europäischen Gerichtshof

Gerichtshof der Europäischen Union >>

Palais de la Cour de Justice
Boulevard Konrad Adenauer
Kirchberg
L-2925 Luxembourg
Luxembourg
Tel: +352 4303 1
Fax: +352 4303 2600
Kontakt

Liebe Damen und Herren Richter am Europäischen Gerichtshof in Louxembourg,

Betrifft: zum besonders schwierig zu klärenden Verfahren um den ESM!
            Die Wissenschaften können helfen!

die Einführung einer Gemeinschaftswährung für mehrere und weitere hinzu-
kommene Staaten stellt sich immer mehr als sehr kompliziert heraus.
Mit Auswirkungen,die jeweils damals,am Anfang der Ausgestaltung um die
Idee einer Gemeinschaftswährung wie heute,manchesmal kaum vorhersehbar
sein können! Wahrscheinlich wurde deshalb beim Zugrundelegen des
Versagens der gegenseitigen Haftung im Zusammenhang mit den Schulden
einzelner Staaten eben dieser Fehler gemacht.Nach der anfänglichen Euphorie
im Zuge dieser doch wirklich guten Idee einer Gemeinschaftswährung für
mehrere Staaten,muss doch zwangsläufig mit der Zeit eine gewisse
Ernüchterung,aufgrund der doch komplexeren Zusammenhänge,eingekehrt
sein! Die in Anbetracht der wirklich schwierigen,besonders von den haupt-
verantwortlichen Politikern zu tragenden Verantwortung,wohl zu dieser eher
fehlerhaften Zugrundelegung dieses oben erwähnten Versagens einer gegen-
seitigen Haftung im Zusammenhang mit verschuldeten Staaten geführt haben
muss.Schließlich stellt sich gegenwärtig doch immer mehr heraus,dass die
Staaten aufgrund der Gemeinschaftswährung sozusagen weit enger miteinander
verbunden sind,als es z.B. sogar noch vor einem Jahr vorhersehbar war.

Allerdings muss dazu auch erwähnt werden,dass besonders die hauptverant-
wortlichen Politiker,also Regierungsvertreter von Einzelstaaten und Vertreter
der Europäischen Union in Brüssel und Strassbourg,sich immer schwerer
damit tun,letztendlich die Verantwortung für ihr Tun und Handeln zu
übernehmen! Was also ohnehin der gesamten Finanz- und Wirtschaftskrise
eher schlecht bekommt! Jeder einzelne Staat der 27 Mitgliedsländer der
Europäischen Union verfügt über eine gute Wissenschaft! Doch die vielen
angeblichen Volksvertreter namens Politiker haben es sich mit der Zeit immer
mehr zu eigen gemacht,aufgrund ihrer mehr oder weniger vordiktierenden
Politik,die Gesellschaften in den 27 Einzelstaaten innerhalb der Europäischen
Union eben mehr oder weniger zu beherrschen!

Dazu ein Beispiel:
Die beiden Präsidentschaftskandidaten zur in den USA anstehenden Präsident-
schaftswahl,Mitt Romney und Barack Obama,erklärten allenernstes wieder
einmal in deren sogenanntem letzten TV-Duell,dass die iranische Führung in
Teheran besonders im Zusammenhang mit deren nun wirklich nicht sonderlich
geistreichem Atom-Programm,durch Sanktionen zum Einlenken gebracht
werden solle.

In den Wissenschaften,aber auch unter den Auslandskorrespondenten vieler
Medien herrscht schon seit Jahren weitestgehend Klarheit darüber,dass
Sanktionen zumeist eher einen kontraproduktiven Charakter beinhalten können!
Wenige Geheimdienste mancher westlicher Staaten haben bekanntlich in den
1950er Jahren einen vom damaligen iranischen Volk davon gejagten Herrscher
namens Schah,durch einen inszenierten quasi-Putsch gegen das iranische Volk
wieder an die Macht in Teheran gehievt,um besonders die iranischen Ölquellen
weiterhin für sich bzw. günstig für das eigene Land sprudeln zu lassen!

= Natürlich haben die heutigen Generationen von Menschen mit diesem und
anderem damals,auch von anderen politischen Führungen gegenüber anderen
Völkern begangegem Unrecht im Grunde nichts zu tun,weil wir zumeist damals
entweder noch garnicht auf der Welt waren oder aber noch viel zu jung und
unbedeutend waren,um überhaupt entscheidenden Einfluss in der Politik von
damals gehabt haben zu können!
Dennoch ist es unerlässlich,dass bedeutende Politiker sowas auch öffentlich
aussprechen und es entschuldigend anerkennen,dass verantwortliche Vorfahren
aus dem eigenen Land dann und dort großes Unrecht begangen haben!
= Siehe den bemerkenswerten Kniefall Willi Brandts in Warschau damals 1970
vor dem "Ehrenmal der Helden!"

= Die nationalen wie internationalen Politiker müssen sich endlich hinter die
Ohren schreiben,dass sie relativ klar ersichtlich drauf und dran sind,die Zukunft
von über 7 Milliarden Menschen nachhaltig zu ruinieren !!!
Stattdessen diese aufmerksam den vielen,vielen nationalen wie internationalen
Wissenschaftlern und anderen Fachleuten zuhören,weil das zudem in
Wirklichkeit ihrem persönlichen Ansehen eher nützt,werden diese und jene
Pseudo-Demokraten zunehmend unaufrichtiger und scheuen nicht mal davor
zurück,einen Austritt einzelner Staaten aus der Währungsunion zu fordern,
anstatt zuerst inne zu halten und sich eine fundierte Meinung anzueignen!

Letztens wurde von hier aus veröffentlicht,dass die Rating-Agenturen gegen
Öffentliches Recht verstoßen,indem sie eigene gemachte Erfahrungen über
mögliche Defizite einzelner Staaten quasi in alle Welt hinausposaunen,anstatt
zuerst den jeweiligen Verantwortungsträgern diese Erfahrungen zwecks der
notwendigen Abhilfe,in Form von Kurskorrekturen,die eigene Politik betreffend
zukommen zu lassen !!!
= Bis jetzt habe ich nichts vernehmen können,dass auch nur ein Politiker/
Vertreter innerhalb der Europäischen Union dieses zur weiteren Ergründung,
zwecks notwendiger Abhilfe aufgegriffen hat.
= Auch das ist einfach inakzeptabel !!!

= Weiter stelle ich rechtzeitig fundiert die sogenannte"Bankenaufsicht"rechtlich
infrage,mit der Begründung,dass im Prinzip unschuldigen Banken keine gewisse
Zwangsjacke auferlegt werden kann.Und stattdessen die Banken dazu verpflichtet
werden müssten,mehr eigenverantwortlich gewisse Defizite unverzüglich an die
nationale Landesregierung und die Europäische Union zu übermitteln!
= Doch die mitunter allzu selbstverliebten EU-Strategen meinen einfach mal so
ihre skuril anmutende"Bankenaufsicht"auf den Weg bringen zu müssen(...).

Zurück zur anhängigen ESM-Klage:
Wie kurz über Beispiele angedeutet wurden auch um den ESM handwerkliche
Fehler bei der Zugrundelegung gemacht.Und nun ist die zu klärende Frage,ob
es Sinn macht,den ESM in der Form sozusagen zu stoppen und so möglicher-
weise noch weiterreichende Folgen in Gang zu setzen,oder z.B. die einzelnen
Wissenschaften damit zu beauftragen,wie es denn auch um die jeweilige
nationale Politik bestellt ist,und was notwendigerweise korrigiert wrden sollte,
damit Europa insgesamt möglichst davon profitieren kann!

Letztendlich können ganze Gesellschaften eher nur profitieren und in eine
hoffnungsvollere Zukunft blicken,wenn das Tun und Handeln besonders
der Verantwortungsträger auf nationaler und internationaler Ebene kritisch
hinterfragt wird und wenn nötig auch korrigiert wird !!!
= Was aber erfahrungsgemäß viel zu wenig stattfindet !!!

Keine Frage:
Die nationalen wie die internationalen Möglichkeiten im Hinblick auf eine
hoffnungsvollere Zukunft sind nach wie vor gigantisch !!!
= Innerhalb weniger Jahrzehnte ist es z.B. in meinem Heimatland möglich,
das allgemeine Staatsdefizit ohne allzu große Anstrengungen auf 0 zu bringen!
= Die Verantwortungsträger in den Machtzentren aus Politik/ Justiz/
Medienlandschaft und Wirtschaft müssen nur endlich mehr auf die
Wissenschaften hören und weniger Fehler machen !!!

= Das heißt also auch,dass Politiker für ihre Missetaten zur Verantwortung
gezogen werden müssen !!!
Soweit!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch


Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Auslegung des EU-Rechts zuständig und gewährleistet damit, dass das EU-Recht in allen EU-Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise angewendet wird. Außerdem kann der Gerichtshof in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen entscheiden. Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen können sich ebenfalls mit einer Rechtssache an den Gerichtshof wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Organ der EU ihre Rechte verletzt hat.

Wie ist der Gerichtshof der Europäischen Union aufgebaut?

Der Gerichtshof verfügt über einen Richter je EU-Mitgliedstaat.
Dem Gerichtshof der Europäischen Union stehen acht „Generalanwälte“ zur Seite. Deren Aufgabe ist es, öffentlich und in voller Unparteilichkeit zu den Rechtssachen Stellung zu beziehen, mit denen sich der Gerichtshof befasst.
Eine Amtsperiode der Richter und Generalanwälte dauert sechs Jahre und kann verlängert werden. Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten entscheiden gemeinsam, wen sie für diese Position ernennen möchten.
Damit der Gerichtshof die große Menge der ihm vorgelegten Rechtssachen bewältigen kann und der Rechtsschutz für die Bürger verbessert wird, gibt es das „Gericht“. Dieses befasst sich mit Rechtssachen, die von Privatpersonen, Unternehmen und bestimmten Organisationen vorgelegt wurden, sowie mit Rechtssachen, die mit dem Wettbewerbsrecht in Zusammenhang stehen.
Das „Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union“ ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen der Europäischen Union und ihren Bediensteten zuständig.

Mit welchen Rechtssachen befasst sich der Gerichtshof der Europäischen Union?

Der Gerichtshof entscheidet in den Rechtssachen, die ihm vorgelegt werden. Die fünf häufigsten Rechtssachen sind:
  1. Vorabentscheidungsersuchen, bei denen nationale Gerichte den Gerichtshof für die Auslegung eines bestimmten Aspekts des EU-Rechts zu Rate ziehen;
  2. Vertragsverletzungsklagen gegen die Regierung eines EU-Mitgliedstaates, wenn diese das EU-Recht nicht anwendet;
  3. Nichtigkeitsklagen gegen Rechtsvorschriften der EU, wenn Grund zur Annahme besteht, dass diese gegen die EU-Verträge oder gegen die Grundrechte verstoßen;
  4. Untätigkeitsklagen gegen EU-Organe, wenn diese nicht ihrer Pflicht nachkommen, über eine Sache zu entscheiden;
  5. Unmittelbare Klagen, die Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen gegen Entscheidungen oder Maßnahmen der EU einlegen.

1. Vorabentscheidungsersuchen

Die nationalen Gerichte jedes EU-Mitgliedstaates müssen für eine ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in ihrem Land sorgen. Es besteht aber die Gefahr, dass die Gerichte in den einzelnen Ländern die europäischen Rechtsvorschriften unterschiedlich auslegen.
Um dies zu verhindern, wurde das „Vorabentscheidungsersuchen“ eingeführt. Wenn ein nationales Gericht Zweifel hinsichtlich der Auslegung oder Gültigkeit einer Rechtsvorschrift der EU hat, so kann es – und muss es in manchen Fällen – den Gerichtshof zu Rate ziehen. Dieser Rat wird in Form einer „Vorabentscheidung“ erteilt.

2. Vertragsverletzungsklagen

Dieses Verfahren kann von der Europäischen Kommission eingeleitet werden, wenn sie Grund zur Annahme hat, dass ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen gemäß EU-Recht nicht nachkommt. Ein solches Verfahren kann aber auch von einem anderen EU-Mitgliedstaat eingeleitet werden.
In beiden Fällen prüft der Gerichtshof die Anschuldigungen und fällt anschließend das Urteil. Wird festgestellt, dass der beschuldigte Mitgliedstaat tatsächlich gegen das EU-Recht verstößt, so muss er diesen Verstoß sofort abstellen. Ist der Gerichtshof der Ansicht, dass der Mitgliedstaat seinem Urteil nicht nachgekommen ist, kann er ihm ein Bußgeld auferlegen.

3. Nichtigkeitsklagen

Wenn ein EU-Mitgliedstaat, der Rat, die Kommission oder (unter bestimmten Umständen) das Parlament der Ansicht sind, dass ein bestimmter Rechtsakt der EU rechtswidrig ist, können sie beantragen, dass der Gerichtshof ihn für nichtig erklärt.
Diese „Nichtigkeitsklage“ kann auch von Privatpersonen eingelegt werden, um vom Gerichtshof die Aufhebung eines bestimmten Rechtsakts zu fordern, der sie als Person unmittelbar beeinträchtigt.
Wenn der Gerichtshof feststellt, dass der betreffende Rechtsakt nicht korrekt verabschiedet wurde oder sich nicht auf die richtige Rechtsgrundlage in den Verträgen beruft, kann er ihn für null und nichtig erklären.

4. Untätigkeitsklagen

Das Parlament, der Rat und die Kommission sind durch den Vertrag verpflichtet, unter gewissen Umständen bestimmte Entscheidungen zu treffen. Wenn sie das unterlassen, können die Mitgliedstaaten, die anderen Gemeinschaftsorgane und (unter bestimmten Umständen) Privatpersonen oder Unternehmen beim Gerichtshof eine Beschwerde einreichen, um diese Untätigkeit offiziell feststellen zu lassen.

5. Unmittelbare Klagen

Personen oder Unternehmen, die durch die Tätigkeit oder Untätigkeit der Gemeinschaft oder ihrer Bediensteten einen Schaden erlitten haben, können vor dem Gericht auf Schadenersatz klagen.

Wie werden Rechtssachen verhandelt?

Jeder Klage, die beim Gerichtshof eingeht, werden ein Richter und ein Generalanwalt zugeteilt.
Die eingegangen Klagen werden in einem Verfahren bearbeitet, das aus zwei Phasen besteht: dem schriftlichen Verfahren und der mündlichen Verhandlung.

1. Schriftliches Verfahren

In der ersten Phase legen alle beteiligten Parteien dem für die Rechtssache zuständigen Richter eine schriftliche Erklärung – den Schriftsatz – vor. Der Richter erstellt daraufhin einen Bericht, in dem er diese Schriftsätze und die rechtlichen Grundlagen des Falls zusammenfasst.

2. Mündliche Verhandlung

Die zweite Phase ist die öffentliche Anhörung. Je nach Komplexität der Rechtssache kann diese Anhörung vor einer Kammer mit 3, 5 oder 13 Richtern oder vor dem gesamten Gerichtshof stattfinden. Bei der Anhörung tragen die Anwälte beider Parteien ihre Ausführungen den Richtern und dem Generalanwalt vor. Diese können die Anwälte befragen.
Anschließend stellt der Generalanwalt seine Schlussanträge, woraufhin die Richter gemeinsam über das Urteil beraten und es schließlich erlassen.
Generalanwälte müssen einen Schlussantrag zu einer bestimmten Rechtssache nur dann stellen, wenn der Gerichtshof der Auffassung ist, dass dieser besondere Fall einen neuen Rechtsaspekt aufwirft. Der Gerichtshof muss dem Schlussantrag des Generalanwalts nicht unbedingt folgen.
Die Urteile des Gerichtshofes werden mit Stimmenmehrheit beschlossen und in öffentlichen Sitzungen verkündet. Häufig werden die Verhandlungen auch im Fernsehen übertragen (Europe by Satellite English ).
Das Verfahren des Gerichts ist ähnlich, allerdings entfällt der Schlussantrag eines Generalanwalts.
Gebäude des Gerichtshofs der Europäischen Union © Gerichtshof der Europäischen Union
  •  Erstes Element
  •  Vorheriges Element
  • 1/2
  •  Nächstes Element
  •  Letztes Element

Feedback

Haben Sie die gesuchten Informationen gefunden?
JaNein
Wonach haben Sie gesucht?

Haben Sie Vorschläge?


Nicht gefunden? Versuchen Sie es mit der alphabetischen Suche.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ