Dienstag, 28. August 2012

Sie behaupten ja schon wieder die Unwahrheit,Rechtsanwältin!

Im Grunde hätten sie mich vor ihrem Kommen kontaktieren müssen und eigentlich
doch selbstverständlich nach meiner Beobachtung des Sachverhalts befragen müssen.
Und diesen auch schriftlich zu Papier bringen müssen !!!
= Genau das Erfordern bzw. Fordern doch eindeutig die Bürgerlichen Grundrechte !!!

Und was macht stattdessen die angeblich beigeordnete Verfahrenspflegerin:
Sie tischt allenernstes in Zusammenarbeit mit auch seltsamem Richter Moog den
Justiz-Skandal um die Göttinger Anwältin G.Schmitz auf.Und damit nicht genug,die
angebliche Verfahrenspflegerin verteidigt diese auch noch.Ähnlich wie der offenbar
ebenso wenig aufmerksame Richter Moog.Dieser sinngemäß: habe das Richteramt
deren in Pension gegangenen Ehemanns übernommen.

= Und nach meiner Kenntnis der Bürgerlichen Grundrechte,müsste diese Anwältin
jetzt nicht zuletzt aufgrund ihrer Versäumnisse doch tätig werden !!
Andernfalls müsste auch das in ihrem Jahreszeugnis zur nötigen Kenntnisnahme für
die Bürger im Internet eingetragen werden!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

= Die unten angeführte "Aufhebung des Beschlusses" gab es 
während der Anhörung nur mündlich !!!
Erst Tage nach meinerHeinkehr schriftlich !!!
Und diese mehr als seltsam motivierte Anwältin nötigte mich durch 

ihre offenbar eingeplante Vorgehensweise dazu,freiwillig noch 
länger zu
bleiben.Unglaublich - sowas geht schon garnicht ohne meine
Erläuterung des Sachverhalts !!!

= Klarer Amtsmissbrauch für mich.Klare Nötigung.
Schließlich leide ich immer noch unter der Erschöpfung und habe
beinah täglich zudem körperliche Tiefs!!

Sehr geehrter Herr Karnasch,
meine Tätigkeit ist noch während der Anhörung beendet worden.
Denn der förmliche Unterbringungsbeschluss íst noch im
Anhörungstermin von Herrn Richter Moog aufgehoben worden. 
Ein entsprechendes Protokoll über die Aufhebung des
Beschlusses ist Ihnen noch in meiner Gegenwart am 25.07.2012
ausgehändigt worden. Danach werde ich weder von Ärzten noch 

dem Gericht darüber in Kenntnis gesetzt, ob und wie lange Sie 
sich in welche Klinik aufhalten. Ich weiss daher nicht, ob Sie seit 
Wochen wieder in Moringen sind oder nicht. Irgendwelche Mandate 
von Ihnen werde ich nicht aktzeptieren, schon gar nicht, wenn Sie 
meinen, mir mit Anzeigen etc. drohen zu müssen. Ich werde keinerlei 
weitere Korrespondenz mit Ihnen führen, es ist daher zwecklos, mir
E-Mails oder Schreiben zusenden, ich werde nicht mehr antworten.
Hochachtungsvoll
Lüken-Klein Rechtsanwältin