Eingang der Moschee des Propheten Mohammed in Medina
Stern und Halbmond:
Hilal – ein Symbol des Islam
Der
Islam (
arabisch
إسلام
islām ‚Unterwerfung (unter
Gott)/völlige Hingabe (an Gott)‘
[1]
الإسلام
al-islām, ‚der Islam‘) ist mit rund 1,2
[2] bis 1,57 Milliarden
[3] Anhängern nach dem
Christentum (ca. 2,2 Milliarden Anhänger) und vor dem
Hinduismus (ca. 900 Millionen Anhänger) die zweitgrößte
Weltreligion. Seine Anhänger bezeichnen sich im deutschsprachigen Raum als
Muslime oder
Moslems. Der Islam ist eine
monotheistische abrahamitische Religion, die sich vom
Polytheismus und auch von christlichen Vorstellungen wie
Menschwerdung Gottes und
Dreifaltigkeit abgrenzt. Bestimmendes Element ist die Lehre vom
tauhīd, der Einheit Gottes.
Das Wort
Allah (
الله /
Allāh /‚der (einzige) Gott; Gott‘)
[4] gilt in den arabischsprachigen Ländern, im fast rein
katholischen Malta sowie in
Indonesien sowohl den Christen, Juden als auch den Muslimen als das Wort für „Gott“.
Die erste Quelle, auf die der Islam gründet, ist der
Koran, der für die Gläubigen als das unverfälschte
Wort Gottes die ranghöchste Quelle des Glaubens darstellt.
Die zweite Rechtsquelle neben dem Koran sind die Worte, Handlungen und die schweigenden Billigungen (
Sunna)
Mohammeds, des „Gesandte[n] Gottes und Siegels der Propheten“
[5] (Sure 33:40).
Der Islam ist über die Religion hinaus auch ein
Kulturraum. Die wissenschaftliche und künstlerische
Blütezeit der
islamischen Kultur
wird traditionell zwischen dem 8. und 13. Jahrhundert datiert. Heute
wird die Datierung oft bis ins 15. oder 16. Jahrhundert ausgeweitet.
Die Entstehung des Islam
Darstellung aus dem Dschāmiʿ at-Tawārīch (
arabisch
جامع التواريخ ‚Universalgeschichte‘, 14. Jahrhundert): Der reitende Prophet Mohammed unterwirft die Banu Nadir.
Mohammed (
محمد, ‚der Hochgelobte, Vielgepriesene‘) wurde um 570 nach Chr. als Sohn eines Kaufmanns aus dem Stamme der
Quraisch in
Mekka im heutigen
Saudi-Arabien geboren. Nach islamischer Überlieferung erschien ihm im Alter von etwa 40 Jahren erstmals der
Erzengel Gabriel, der ihm im Verlauf seines weiteren Lebens über Jahre hinweg die Verse der göttlichen Offenbarung, des
Korans
diktierte. Mohammeds Offenbarungen wurden bereits zu Lebzeiten laufend
gesammelt und kontrolliert, und schließlich unter der Regierung
Uthman ibn Affans, des dritten der so genannten
rechtschaffenen Kalifen, gesammelt und
kanonisiert.
Die von Mohammed verkündete Botschaft eines kompromisslosen
Monotheismus (bereits zuvor hatten die monotheistischen Strömungen in
der
Spätantike
in Arabien an Einfluss gewonnen) fand im polytheistischen Mekka jener
Zeit wenige Anhänger, und die junge muslimische Gemeinde sah sich unter
dem Druck ihrer Gegner gezwungen, Mekka zu verlassen und in das nördlich
gelegene
Yathrib (heute Medina) auszuwandern. Dieses Ereignis ging als
Hidschra in die Geschichte ein und wurde durch Beschluss des zweiten
Kalifen Umar ibn al-Chattab als erstes Jahr der
islamischen Zeitrechnung festgelegt.
[6]
In Yathrib begann zugleich die politische und militärische Karriere
des Propheten. Bald nach seiner Ankunft in der Oase schloss Mohammed
einen Bündnisvertrag mit der dortigen Bewohnerschaft, die so genannte
Verfassung von Medina.
[7]
Zudem kam es zur militärischen Konfrontation mit den heidnischen
Quraisch: Die von einigen Anhängern des Propheten organisierten
Karawanenüberfälle führten zur
Schlacht von Badr,
[8][9] auf die die
Schlacht von Uhud folgte. Als letzter großer Angriff der Quraisch auf Medina galt die so genannte
Grabenschlacht. Währenddessen kam es zur Auseinandersetzung mit den drei wichtigsten jüdischen Stämmen Yathribs: Die
Banu Qainuqa und die
Banu Nadir wurden aus der Oase vertrieben, während die Männer der
Banu Quraiza exekutiert, ihr Besitz unter den Muslimen verteilt und ihre Frauen und Kinder in die Sklaverei verkauft wurden. Der
islamischen Geschichtsschreibung, wie
Ibn Ishaq,
zufolge war die Verletzung eines Vertrages mit Mohammed – den die
Geschichtsschreiber allerdings näher nicht beschreiben – der Anlass für
die Belagerung der Festungen der Banu Quraiza durch Mohammeds Truppen.
[10]
Der Krieg Mohammeds und seiner Anhänger gegen die Quraisch und ihre
Verbündeten führte zu einem Friedensvertrag 628 n. Chr. Auf den Bruch
dieses Vertrags von Seiten der Mekkaner folgte die Eroberung Mekkas 630
n. Chr.
[11] Als der Prophet 632 n. Chr. starb, erstreckte sich der islamische Machtbereich über die gesamte arabische Halbinsel.
[12]
Siehe auch: Geschichte des Islam und
Geschichte des Islams in Deutschland sowie
Islamische Expansion,
Blütezeit des Islams und
Zeittafel islamischer Dynastien
Die Grundlagen des Islam
Eine kunstvolle Kalligrafie der
šahāda in der Wasir-Khan-Moschee in
Lahore
Die
šahāda als kalligrafischer Schriftzug
Ein weiterer kalligrafischer Schriftzug der
šahāda
Das siebenmalige Umschreiten der für Muslime heiligen
Kaaba ist der wichtigste Bestandteil der
Haddsch, der Pilgerreise der Muslime nach Mekka
Die fünf Säulen
Die fünf „Säulen“ (
arabisch
اركان
arkān) des Islam sind die Grundpflichten, die jeder Muslim zu erfüllen hat:
[13]
- Schahada (islamisches Glaubensbekenntnis)
- Salat (fünfmaliges Gebet)
- Zakat (Almosensteuer)
- Saum (Fasten im Ramadan)
- Haddsch (Pilgerfahrt nach Mekka)
Glaubensbekenntnis
Die erste dieser Pflichten ist das islamische
Glaubensbekenntnis, oder
Schahada (
arabisch
الشهادة
aš-šahāda), das wie folgt lautet:
- aschhadu an lā ilāha illā 'llāh wa-aschhadu anna Muhammadan rasūlullāh / أشهد أن لا إله إلا الله وأشهد أنّ محمدا رسول الله / ašhadu an lā ilāha illā 'llāh, wa-ašhadu anna muḥammadan rasūlu 'llāh /‚Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist.‘ Aussprache?/i
Mit dieser aus zwei Teilen bestehenden Formel bekennt sich der Muslim
eindeutig zum strengen Monotheismus, zu Mohammeds prophetischer Sendung
und zu dessen Offenbarung, dem Koran, und somit zum Islam selbst.
[13] Wer das Glaubensbekenntnis bei vollem Bewusstsein vor zwei Zeugen spricht, gilt als Muslim.
Diese Formel wird ebenfalls fünf mal am Tag vom
Muezzin (
arabisch
مؤذّن
mu'adhdhin) beim
Adhan (
arabisch
أذان
adhān) vom
Minarett (
arabisch
مناره
manara) gerufen, um die Muslime zum rituellen Pflichtgebet (
arabisch
صلاة
ṣalāt) zu rufen, in welchem die Formel ebenfalls vorkommt.
[14]
Schiiten fügen in der Regel noch folgenden Satz hinzu:
[15]
- allāhumma salli alā muhammadin wa-āli muhammad / أللهُمَّ صَلِّ عَلى مُحَمَّدٍ وَآلِ مُحَمَّد / allāhumma ṣalli ʿalā muḥammadin wa-āli muḥammad /‚O Gott, segne Mohammed und seine Familie.‘
Im
Sufismus
wird der erste Teil der Schahada auch interpretiert mit: „Ich bekenne,
dass es nichts außer Gott gibt“ beziehungsweise „Es gibt nichts. Es gibt
nur den Einen (die Einheit,
tauhīd).“
Rituelles Gebet
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Das rituelle Gebet (
arabisch
صلاة
salāt)
soll fünf mal am Tag absolviert werden, vor dem Sonnenaufgang, mittags,
nachmittags, bei Sonnenuntergang und bei Einbruch der Nacht. Vor jedem
dieser Gebete sind eine Ankündigung durch den Gebetsruf und eine
rituelle Waschung verpflichtend. Ebenso soll der Muslim sich vor dem
Gebet bewusst machen, dass er das Gebet nicht aus Routine, sondern aus
der Absicht, Gott zu dienen, vollzieht. Um in den für das Gebet
notwendigen Weihezustand (
إحرام
ihrām) einzutreten folgt die Formel „Gott ist größer (als alles andere)“ (
الله أكبر
Allāhu akbar). Im Stehen werden eine Reihe weiterer Formeln und die erste Sure des Koran (
الفاتحة
al-Fātiha, ‚die Eröffnende‘) rezitiert. Es folgen mehrere von verschiedenen Formeln begleitete Niederwerfungen (
ركعات
rakʿāt) in die Gebetsrichtung (
قبلة
qibla), welche zur Kaaba (
الكعبة
al-Kaʿba) in Mekka (
مكة
Makka) führt. Mit einigen weiteren Formeln findet das Gebet seinen Abschluss. An sich kann das Gebet an jedem
rituell reinen Ort, eventuell auf einem Gebetsteppich, vollzogen werden, idealerweise jedoch in der
Moschee (
مسجد
masdschid,
‚Ort der Niederwerfung‘). Am Freitag wird das Gebet am Mittag durch ein
für Männer verpflichtendes und für Frauen empfohlenes
Gemeinschaftsgebet (
صلاة الجمعة
salāt al-dschumʿa, ‚
Freitagsgebet‘) in der Moschee ersetzt, welches von einer Predigt (
خطبة
chutba) begleitet wird.
Das rituelle Gebet ist von den
Bittgebeten (
دعاء
duʿāʾ) und dem
Gedenken (
ذكر
dhikr) zu unterscheiden.
Almosensteuer
Die
Almosensteuer (
Zakāt,
زكاة)
[16] ist die verpflichtende, von jedem psychisch gesunden, freien, erwachsenen und finanziell dazu fähigen Muslim
[17] zur finanziellen Beihilfe von Armen, Sklaven, Schuldnern und Reisenden sowie für
die Anstrengung oder den Kampf auf dem Wege Gottes[18] zu zahlende Steuer.
[19]
Die Höhe variiert je nach Einkunftsart (Handel, Viehzucht, Anbau)
zwischen 2,5 und 10 Prozent ebenso wie die Besteuerungsgrundlage
(Einkommen oder Gesamtvermögen).
[20]
Die Zakat ist eine fromme Handlung und religiöse Pflicht des Muslims und kann somit nur Muslimen zugute kommen.
Fasten
Das Fasten (
saum) findet alljährlich im islamischen Monat
Ramadan statt. Der
islamische Kalender verschiebt sich jedes Jahr im Vergleich zum
gregorianischen Kalender
um elf Tage. Gefastet wird von Beginn der Morgendämmerung – wenn man
einen „weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden“ kann (Sure 2,
Vers 187) – bis zum vollendeten Sonnenuntergang; es wird nichts
gegessen, nichts getrunken, nicht geraucht, kein ehelicher Verkehr und
Enthaltsamkeit im Verhalten geübt.
Muslime brechen das Fasten gerne mit einer Dattel und einem Glas
Milch, wie dies der Prophet getan haben soll. Der Fastenmonat wird mit
dem Fest des Fastenbrechens (
'Īd al-fitr) beendet.
Pilgerfahrt
Die im letzten Mondmonat
Dhu l-hiddscha stattfindende
Pilgerfahrt nach Mekka (
Haddsch,
حج) soll jeder Muslim, sofern möglich, mindestens einmal in seinem Leben antreten, um dort unter anderem die
Kaaba
siebenmal zu umschreiten. Entscheidend dafür, ob die Pilgerfahrt zur
Pflicht wird, sind unter anderem seine finanziellen und gesundheitlichen
Lebensumstände. Die Einschränkung der ritualrechtlichten Pflicht der
Pilgerfahrt ist im Koran begründet: „… und die Menschen sind Gott
gegenüber verpflichtet, die Wallfahrt nach dem Haus zu machen – soweit
sie dazu eine Möglichkeit finden …“ (Sure 3, Vers 97).
Glaubensgrundsätze
Im Islam gibt es sechs Glaubensartikel, nämlich den Glauben an:
Erwähnt werden diese Glaubensartikel unter anderem im Koran (z. B. Sure 4, Vers 136):
„Ihr Gläubigen! Glaubt an Gott und seinen Gesandten und
an die Schrift, die er auf seinen Gesandten herabgeschickt hat, und an
die Schrift, die er schon (früher) herabgeschickt hat! Wer an Gott,
seine Engel, seine Schriften, seine Gesandten und den jüngsten Tag nicht
glaubt, ist (damit vom rechten Weg) weit abgeirrt.“
Der Islam ist eine rein monotheistische Religion. Die christliche Vorstellung der
Dreifaltigkeit wird ausdrücklich abgelehnt, ebenso jede Personifizierung oder gar bildliche Darstellung Gottes. Gott wird durch seine „
99 schönsten Namen“ (
al-asmāʾu ʾl-ḥusnā)
beschrieben, die nur ihm alleine zustehen. Die Menschen können über
Gott nur wissen, was er ihnen selbst in seiner Gnade offenbart hat. Die
Definition der Attribute Gottes anhand der Koranauslegung führte im
sunnitischen Islam zur Zeit der
Abbasiden vor allem in den Lehren der
Mu'tazila und ihrer Gegner zu heftigen Auseinandersetzungen.
Neben der Eigenverantwortung steht die Verantwortung für andere:
Jeder Muslim ist verpflichtet, zu „gebieten, was recht ist“ und zu
„verbieten, was verwerflich ist:
Al-amr bi'l ma'ruf wa n-nahy 'an al-munkar
الأمر بالمعروف والنهي عن المنكر) (mehrfach im Koran, z. B. in Sure 7, Vers 157).
Die Scharia
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Die Scharia (
الشريعة,
DMG Šarīʿa)
ist das islamische Recht, das alle Bereiche des Lebens umfasst und nach
göttlichen, unveränderbaren Regeln ordnet. Diese Regeln wurden vor
allem in der frühen
Abbasidenzeit schriftlich fixiert und bilden auch heute noch die Grundlage des islamischen Rechts. Die konkrete Anwendung geschieht durch
Fatwas, religiöse Gutachten oder Lehrentscheidung, die von Religionsgelehrten (
Muftis) aufgrund der Interpretation von Koran und Sunna nach traditionellen Regeln (usul al-fiqh) getroffen werden.
Es gibt Fatwas aus allen Bereichen des Lebens. Ehe-, Kauf-, Vertrags-
und Strafrecht, sowie die Beziehungen zu der nichtmuslimischen Welt
wird geregelt. Die Scharia darf aber nicht als kodifiziertes Recht
verstanden werden, obwohl es auch Bemühungen zur Kodifizierungen gab.
Wann immer deshalb von der „Einführung der Scharia“ als Rechtssystem
gesprochen wird, handelt es sich nur um Teile der Scharia (siehe
unten).
Die klassische islamische Jurisprudenz sah als Ziel des
Dschihad
eine Vormachtstellung des Islam und damit einhergehend eine weltweite
Durchsetzung der Scharia vor. Bestimmte Regeln zur Glaubensausübung, wie
Gebet und Wallfahrt, waren nur für Muslime gültig, während im Ehe- und
Privatrecht Ausnahmen vorgesehen waren. Dafür hat die islamische
Rechtsprechung ein besonderes Fremdenrecht und Recht für Minderheiten
wie das osmanische
Millet-System entwickelt (siehe:
Dhimma).
Die klassische Scharia unterteilt sich in eine schiitische und vier sunnitische
Rechtsschulen. Gemeinsam ist ihnen, dass sie im Umfeld von mehrheitlich islamischen Gesellschaften entstanden. Die
Diasporasituation
von Muslimen fehlt in den klassischen Rechtsschulen und wird erst durch
neuere Fatwas zunehmend berücksichtigt. Da es unter islamischen
Rechtsgelehrten keinen allgemeinen Konsens gibt, ist es nicht möglich
von „der Scharia“ zu sprechen, da es keine einheitliche Scharia gibt.
Im
Sufismus (islamische Mystik) hat die Scharia den Stellenwert der
Basis für den Weg des Gottessuchenden. Weitere Stationen sind in der Reihenfolge:
Tariqa („der mystische Weg“),
Haqiqa („Wahrheit“) und
Ma'rifa („Erkenntnis“).
Richtungen
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Sunniten
Der Islam ist in mehrere Richtungen gespalten. Die
Sunniten bilden mit etwa 85 Prozent die zahlenmäßig größte Gruppierung.
[21] Sie unterteilen sich wiederum in die vier sunnitischen
Rechtsschulen der
Hanafiten,
Malikiten,
Hanbaliten und
Schafiiten. Die
Wahhabiten genannte Richtung des sunnitischen Islams ist keine Rechtsschule, sondern wendet das Recht der Hanbaliten an.
Islamische Konfessionen und Rechtsschulen
Die Rechtsschulen sind häufig geographisch verteilt; so leben in der
Türkei überwiegend Hanafiten und in Nordafrika vor allem Malikiten.
Die Unterschiede zur zweitgrößten Glaubensrichtung, deren Anhänger
als Schiiten bezeichnet werden, liegen in der Überzeugung, auf welche
Grundlage sich die Herrschaft des obersten Führers (Kalif bei den
Sunniten, Imam bei den Schiiten) gründet. Für die Sunniten ist der Kalif
ein Führer, der von seinen Anhängern aufgrund seiner weltlichen,
administrativen Fähigkeiten gewählt wird. Für die Schiiten kann der Imam
hingegen nur ein rechtmäßiger Nachfolger Mohammeds sein und
gleichzeitig auch Nachfolger Alis (des Schwiegersohns Mohammeds).
Während der Kalif also nur ein weltlicher Verteidiger der
Religionsgemeinschaft ist, stellt der Imam im Glauben der Schiiten ein
unfehlbares und vollkommenes geistliches und mit gottähnlicher Macht
ausgestattetes Oberhaupt dar. Es wird ihm auch die Sündenlosigkeit
zugesprochen. Aus diesen Tatsachen ergibt sich, dass innerhalb der
schiitischen Gruppierungen dem religiösen Oberhaupt der Gemeinde eine
vielfach größere Autorität zukommt.
Schiiten
Die
Schiiten sind die zweite große Richtung. Deren Hauptrichtung bilden die
Imamiten oder Zwölferschiiten, die vor allem im
Iran,
Irak,
Aserbaidschan,
Bahrain und dem
Libanon weit verbreitet sind. Weiter gibt es die Anhänger der Siebenerschia (
Ismailiten), die überwiegend auf dem indischen Subkontinent (
Mumbai,
Karatschi und Nord
pakistan) sowie in
Afghanistan und
Tadschikistan leben. Die
Zaiditen oder Fünferschiiten finden sich heute nur noch im
Jemen.
Charidschiten
Die
Charidschiten, die „Auszügler“, die die Partei des vierten
Kalifen Ali ibn Abi Talib nach der
Schlacht von Siffin
657 verließen, sind die Anhänger der ältesten religiösen Strömung im
Islam des 7. Jahrhunderts. Sie lehnen sowohl die Legitimation Alis als
auch jene
Uthman ibn Affans
als Kalif ab und verlangen stattdessen, dass der „beste Muslim“ das
Kalifenamt erhalten solle, unabhängig von dessen familiärer oder
ethnischer Zugehörigkeit.
Ihre Bewegung zersplitterte bereits um 685 in mehrere Untergruppen, von denen die der
Azraqiten die radikalste und gewalttätigste war. Sie befand sich in permanentem Krieg mit dem Gegenkalifen
Abdallah ibn az-Zubair und den
Umayyaden.
Nach und nach wurden die einzelnen Gruppierungen jedoch von den
regierenden Kalifen zerschlagen oder ins Exil an die Peripherie des
arabischen Reichs getrieben. So war der Großteil der Charidschiten unter
den ersten Kalifen der
Abbasiden bereits vernichtet.
Nur die moderate Strömung der
Ibaditen hat bis in die Gegenwart überlebt, besitzt aber insgesamt weniger als zwei Millionen Anhänger, die vor allem im
Oman, in der
algerischen Sahara (
Mzab) und auf der
tunesischen Insel
Djerba leben.
Sufismus
Wie fast alle Religionen beziehungsweise religiöse Richtungen besitzt auch der Islam einen inneren (
esoterischen) und einen äußeren (
exoterischen) Aspekt. Die mystische innere Dimension des Islam ist der
Sufismus (
تصوف
tasawwuf). Der innere Aspekt wird auch
Tariqa, der äußere
Schari'a
genannt. Nach Auffassung der Sufis gehören diese beiden Aspekte
untrennbar zusammen, als Beispiel dient das Symbol einer Öllampe: Die
Flamme der Lampe steht für Tariqa, also für die Essenz der Religion, die
ohne das schützende Glas beim ersten Windhauch erlöschen würde. Das
Glas, also die Hülle, steht für Schari’a, aber ohne eine Flamme hätte
das Glas alleine als Lampe keinen Sinn.
Von puritanischen Gruppen wie den Wahhabiten werden die Sufis oft als
Ketzer bezeichnet und deswegen abgelehnt oder sogar verfolgt. Kritisiert werden religiöse Praktiken wie der
Dhikr
– der oft mit Musik und Körperbewegungen, die nicht als Tanz anzusehen
sind, einhergeht – der Wunsch der Sufis, bereits im Diesseits eine
Vereinigung mit Gott zu erfahren, und die Tatsache, dass man zum
Beschreiten des Sufi-Pfades unbedingt einen lebenden spirituellen
Meister benötigt: einen
Scheich oder
Wali, in Westafrika auch
Marabout.
Diese Glaubensführer werden von orthodoxer Seite her abgelehnt, weil im
Islam kein Mittler zwischen dem Menschen und Gott stehen kann und darf.
Die Sufis selbst sehen den Scheich jedoch nicht als Mittler, sondern
als jemanden, der die Schwierigkeiten auf dem Weg zu Gott bereits kennt
und sein Wissen an andere weitergeben kann.
Weitere Gruppen
Aus dem sunnitischen Islam entstanden
Aus dem schiitischen Islam entstanden
Gegenwart
Heute ist der Islam in vielen Ländern des
Nahen Ostens,
Nordafrikas,
Zentral- und
Südostasiens verbreitet. Hauptverbreitungsgebiet ist dabei der Trockengürtel, der sich von der
Sahara
im Westen über den Nahen Osten und den Kaukasus bis nach Zentralasien
im Osten zieht. Das bevölkerungsreichste muslimische Land ist
Indonesien. Muslimisch geprägte Länder in
Europa sind
Albanien,
Bosnien und Herzegowina, der
Kosovo,
Mazedonien, und die
Türkei. Viele weitere Länder haben muslimische Minderheiten.
Islamische Konferenz
Die islamischen Länder sind in der
Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) organisiert, der auch einige Staaten mit größeren muslimischen Minderheiten angehören.
Umsetzung der Scharia
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Seit der
Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam
1990 soll die Scharia wieder Basis der Gesetzgebung in allen
islamischen Ländern sein, wobei es unter Scharia verschiedene regionale
Formen gibt und die praktische Umsetzung sehr unterschiedlich ist. In
Tunesien beschränkt sich die Umsetzung nur auf das Zivilrecht, in
Saudi-Arabien und
Sudan hingegen kommt sie vollständig zur Geltung.
In Saudi-Arabien, im Sudan, im Iran, in
Somalia und Teilen
Pakistans (
Stammesgebiete unter Bundesverwaltung) gilt die Scharia so gut wie uneingeschränkt. In
Ägypten,
Jordanien,
Indonesien,
Marokko
und vielen weiteren Staaten wird die Scharia teilweise praktiziert,
etwa das Verbot der Heirat einer Muslimin mit einem Nichtmuslim oder die
Erlaubnis zur
Polygynie
nach islamischen Regeln. Allerdings sieht in vielen Staaten die soziale
Realität in Teilen der Gesellschaft so aus, dass die Scharia weiterhin
in den meisten Bereichen Geltung hat. So existiert etwa die offiziell
nicht anerkannte Polygynie in der Türkei in ländlichen Gebieten und wird
regelmäßig amnestiert. In manchen Staaten gibt es neben einer auf der
Scharia basierten Rechtsprechung für Muslime auch eine säkulare
Rechtsprechung für Nichtmuslime (z. B. in
Nigeria).
In einigen islamischen Ländern (z. B. Saudi-Arabien, Sudan, Iran,
Nigeria) kommen besonders drakonische Strafen zur Anwendung, wie das
öffentliche Abtrennen von Gliedmaßen oder öffentliche
Steinigung, zum Beispiel für
Diebstahl oder
Ehebruch.
Diese Methoden werden international heftig kritisiert. Auch innerhalb
der Islamischen Gemeinschaft wird Kritik daran geäußert, allerdings
nicht, weil die Strafen an sich gegen die Menschenrechte verstoßen,
sondern weil bei der Verurteilung der Angeklagten meist die in der
Scharia vorgeschriebenen Schutzbedingungen für Angeklagte außer Acht
gelassen werden. In diesem Kontext muss beachtet werden, dass die
heutige islamische Rechtsausübung in manchen Ländern den Angeklagten
oftmals nur sehr geringen Schutz bietet: Oft kommt es vor, dass die
Angeklagten
Analphabeten sind und in der Regel keinen
Rechtsbeistand erhalten. Die Richter selbst sind oftmals nur dürftig ausgebildet, Urteile werden nicht selten willkürlich ausgesprochen.
Ein Bereich der Scharia, der noch in Sudan und in
Mauretanien existiert, ist die
Sklaverei.
„St. Petersburg Declaration“
Als Beginn eines „neuen Zeitalters der Aufklärung für den Islam“ verstand sich am 4. und 5. März 2007 in
St. Petersburg (Florida)
eine Konferenz islamkritischer Muslime aus verschiedenen islamischen
und westlichen Ländern, die sich mit den säkularen Interpretationen des
Islam, der Notwendigkeit einer innerkoranischen Kritik, mit dem Stand
der Meinungsfreiheit in muslimischen Gesellschaften und mit Fragen der
Erziehungsreform beschäftigte. Initiatoren waren u. a. andersdenkende
Muslime wie
Ayaan Hirsi Ali,
Irshad Manji und
Ibn Warraq. Zum Abschluss der Konferenz wurde die „
St. Petersburg Declaration“
verabschiedet, in der unter anderem die Trennung von Staat und
Religion, die Einhaltung der universellen Menschenrechte, die
Abschaffung der Scharia und aller islamischer Tötungsstrafen und
körperlicher Verstümmelungspraktiken sowie die völlige
Gleichberechtigung der Frau im Islam und in den islamischen Ländern
gefordert werden.
[22]
Die Heiligen Stätten des Islam
Im Islam gilt eine Vielzahl von Städten als heilig, wobei dreien eine
besondere Bedeutung zukommt: Die Stadt Mekka gilt als heiligster Ort
für die Muslime. Sie ist Geburtsort des Propheten Mohammed und mit der
Kaaba als zentralem Heiligtum des Islam, das die Gebetsrichtung (
Qibla) bestimmt.
Darauf folgt mit
Medina, nördlich von Mekka gelegen, der Ort, an dem der Islam erste politische Wirkungskraft entfaltete.
Der drittheiligste Ort ist für Muslime
Jerusalem, das nach muslimischer Überlieferung die erste
Qibla-Richtung vorgab und der Ort ist, den die Muslime als geographische Position der im
Koran (
Sure 17, „
Die nächtliche Reise“) erwähnten
Al-Aqsa-Moschee definiert haben.
Daneben gibt es eine große Zahl an Wallfahrtsorten unterschiedlicher
Bedeutung. Meist handelt es sich dabei um Grabstätten, etwa von
Gefährten Mohammeds, der Imame der Schia oder von
Sufi-Heiligen. Führend in der Zahl heiliger Orte sind der pakistanische Sufismus und der nordafrikanische Volksislam (vgl.
Islam in Afrika)
mit unzähligen verehrten Grabstätten. Abgesehen von den ersten drei
heiligen Stätten ist der Status der „heiligen“ Städte – wie die
Heiligenverehrung selbst – im Islam ein äußerst kontroverses Thema.
Für
Schiiten und
Aleviten stellen außerdem die Städte
Kerbela und
Kufa heilige Orte dar, zu denen jedes Jahr gepilgert wird.
Jerusalem stellt in der Liste der heiligen Städte insofern einen
Sonderfall dar, als sich der aus dem Koran hergeleitete Anspruch
historisch
nicht belegen lässt. Trotzdem ist er für Muslime
einhellig eine Glaubenswahrheit, was ihn in der praktischen Auswirkung
einer „historischen Wahrheit“ gleichstellt.
Islamkritik
Kritik am Islam auf politischer, ethischer, philosophischer,
wissenschaftlicher oder theologischer Grundlage hat es seit seiner
Gründungszeit gegeben. So gibt es Kritik an den Grundlagen des Islam, an
kulturellen Traditionen des Islam, an sozialen Normen des Islam sowie
an der Verfolgung Andersgläubiger.
[23][24]
Verhältnis zu anderen Religionen
Polytheismus
Die Bezeugung der
Einheit Gottes und die damit einhergehende Ablehnung des Götzenkults ist der wichtigste Glaubensgrundsatz der islamischen Religion.
Polytheismus
steht im absoluten Widerspruch zur streng monotheistischen Lehre des
Islam, der zufolge es nur einen einzigen Gott gibt und die Vielgötterei
die größtmögliche Sünde darstellt.
[25]
Der koranischen Offenbarung zufolge ist die Verehrung anderer
Gottheiten neben Gott die einzige Sünde, die unter keinen Umständen
vergeben wird.
„Gott vergibt nicht, daß man ihm (andere Götter)
beigesellt. Was darunter liegt, (d. h. die weniger schweren Sünden)
vergibt er, wem er (es vergeben) will. Und wenn einer (dem einen) Gott
(andere Götter) beigesellt, ist er (damit vom rechten Weg) weit
abgeirrt.“
– 4:116 nach Paret; siehe auch 4:48 sowie 31:13
Der Koran kritisiert an zahlreichen weiteren Stellen vehement die Verehrung anderer Wesen an Gottes Statt.
[26] Im Jenseits werden
Götzendiener nach islamischer Glaubenslehre mit dem Eintritt in die
Hölle bestraft.
Abrahamitische Religionen
Die arabische Halbinsel fand durch den Islam in Abkehr vom bisherigen
Steinkult in Mekka Anschluss an
jüdische und
christliche Glaubensformen. Der Islam beruft sich in seiner Herkunft auf
Abraham, zählt also mit dem Judentum und dem Christentum zu den
abrahamitischen Religionen. Alle drei sind
monotheistische Religionen. Da sie auf den Offenbarungen von Propheten (
Moses und
Mohammed) beruhen, wobei in islamischer Interpretation auch
Jesus Christus als Prophet gesehen wird, sind sie
Offenbarungsreligionen und, weil diese
Offenbarungen schriftlich fixiert wurden, auch
Buchreligionen.
[27]
Dieser gemeinsame Bezug auf Abraham ist am Anfang seiner Prophetie
von Mohammed betont worden. Im Verlauf seines Lebens änderte der Prophet
aufgrund seiner praktischen Erfahrungen mit den jüdischen und
christlichen Religionsgemeinschaften seine Haltung ihnen gegenüber. Die
sich ändernde Einstellung Mohammeds zu den Schriftbesitzern ist in der
Islamwissenschaft mehrmals behandelt worden.
[28]
Ursprünglich erwartete er, dass die Schriftbesitzer seine Prophetie
anerkennen und seiner Religion beitreten würden; als dies nicht geschah,
begann sich Mohammeds Haltung zu den Anhängern der Buchreligionen nach
und nach ins Negative zu ändern. Diese Gesinnungsänderung hat auch ihre
Spuren im Koran hinterlassen, wo ursprünglich ihre religiösen und
moralischen Tugenden hochgeachtet wurden und Mohammed dazu aufgefordert
wurde mit ihnen in guter Beziehung zu stehen. Nach dem Bruch mit diesen
Religionsgemeinschaften wurde ihnen gegenüber der Vorwurf der
Heuchelei und ihre Weigerung den Islam anzunehmen betont; aufgrund dessen seien sie nicht als Verbündete anzusehen, sondern zu bekämpfen.
[29] In den Augen Mohammeds waren das Judentum und das Christentum fehlerhafte Weiterentwicklungen der gemeinsamen Urreligion.
[30]
Während der Islam mit dem Judentum und dem Christentum den Glauben an
einen einzigen Gott sowie den Bezug auf Abraham und zahlreiche weitere
biblische Propheten grundsätzlich teilt, unterscheidet er sich in seinen
Grundlagen vom Christentum durch seine strikte Ablehnung der
Trinitätslehre (
Sure 112) und der christlichen Vorstellung der
Erbsünde,
vom Judentum hauptsächlich durch seine Anerkennung Jesu als Prophet,
von den abrahamischen Religionen allgemein durch die Anerkennung
Mohammeds als Gottes Gesandter und Siegel der Propheten sowie der Lehre
vom Koran als den Menschen überbrachtes Wort Gottes.
Historisch-politische Interaktion mit anderen Religionsgemeinschaften
Das innerhalb der dem Tod des arabischen Religionsstifters folgenden Jahrhunderte elaborierte klassische
islamische Völkerrecht unterschied bei seiner Betrachtung Andersgläubiger zwischen monotheistischen
Schriftbesitzern und Anhängern einer polytheistischen Religion, die
de iure bis zur Annahme des Islam zu bekämpfen waren. Erstere hatten eine Sonderstellung im islamischen Gemeinwesen als
Schutzbefohlene. Dieser Status ging mit der Zahlung einer besonderen Steuer, der
Dschizya
einher; dafür erhielten sie im Gegenzug Schutz ihres Lebens und ihres
Eigentums, sowie die Erlaubnis, ihre Religion – unter bestimmten
Einschränkungen
[31] – frei auszuüben.
[32]
Dieses Schutzbündnis galt ursprünglich nur Juden und Christen, wurde
allerdings auf alle Nicht-Muslime schlechthin ausgeweitet, als die
muslimischen Eroberer auf andere Glaubensgemeinschaften, wie die
Hindus, stießen.
[33] Andersgläubige in nicht-islamischen Gebieten, im so genannten
Haus des Krieges, konnten als
musta'min temporär auf
islamischem Gebiet verweilen. Als Bewohner des
Dar al-Harb galten sie ansonsten als Feinde (
Ḥarbī), die bei der Eroberung ihres Gebiets im Laufe der
islamischen Expansion
zuerst zur Annahme des Islam aufgerufen, bei einer Weigerung den
Dhimmi-Status – unter Voraussetzung einer Angehörigkeit zu einer
Buchreligion – angeboten bekommen und bei einer Weigerung dessen
bekämpft werden sollten.
[34]
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Gegenwärtige Situation der Bahai
Die vergleichsweise junge Religion der
Bahai erfüllt zwar die Bedingungen einer
Buchreligion (
Abrahamitischer Monotheismus,
Prophet, schriftlich fixierte Offenbarung) – erkennt sogar Mohammeds
Offenbarungsanspruch an und achtet den Koran – wird aber in der
islamischen Welt nicht als
ahl al-kitab („Volk des Buches“) anerkannt. Die Lehre der Bahai, welche die
eschatologischen Beschreibungen des Koran nicht auf einen materiellen Untergang der Welt, sondern auf die nachislamischen Offenbarungen des
Bab und
Baha’u’llahs bezieht, wird von vielen muslimischen Gelehrten als Abfall vom Islam (
Apostasie; arab.: حروب الردة, ridda) bezeichnet. Neben diversen anderen Vorwürfen bezeichnen sunnitische
Fatwas die Bahai-Religion als eine von Nichtmuslimen gestiftete Bewegung von Ungläubigen (
kuffār) zur Zersetzung des Islam.
Besonders stark ist die Verfolgung im schiitischen Iran.
Großajatollah Naser Makarem Schirazi
stigmatisierte die Bahai als „kriegerische Ungläubige“ (Kofare Harbi),
welche getötet werden dürfen. Der iranische Parlamentsabgeordnete
Mehdi Kuchaksadeh behauptet, dass Bahai „zwar wie Menschen aussehen, aber keine Menschen seien“.
[35] Dementsprechend werden die
Bahai im Iran verfolgt und auch in Deutschland versuchen Schiiten, Bahai auszugrenzen.
[36]
Andererseits gibt es ein internationales muslimisches Netzwerk, das sich für die Rechte der Bahai einsetzt.
[37] Der
Zentralrat der Muslime in Deutschland und
DITIB begrüßen und fördern den
interreligiösen Dialog zwischen Muslimen und Bahai.
[38]
Weblinks
Portal:Islam – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Islam
Literatur
Übersetzungen und
Literatur zum Koran und den
Hadithen finden sich in den entsprechenden Artikeln und werden deshalb hier nicht aufgeführt.
Grundwissen
- Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Der Islam, Bonn 2003 (Aus Politik und Zeitgeschichte 37, 2003), ISSN 0479-611X
- Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.): Islam, Bonn 2007 (Aus Politik und Zeitgeschichte 26–27, 2007), ISSN 0479-611X
- Malise Ruthven: Der Islam. Eine kurze Einführung. In: Reclams Universal-Bibliothek. 18658, Reclam, Stuttgart 2010 (übersetzt von Matthias Jendis), ISBN 978-3-15-018658-9.
- Annemarie Schimmel: Die Religion des Islam. Eine Einführung. In: Reclams Universal-Bibliothek. 18659, Reclam, Stuttgart 2010, ISBN 978-3-15-018659-6.
- Monika Tworuschka, Udo Tworuschka, Petra Niebuhr-Timpe (Hrsg.): Der Islam. Eine Einführung. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2007, ISBN 978-3-579-06481-9.
Handbücher
Geschichte
- Gerhard Endreß: Der Islam. Eine Einführung in seine Geschichte. Beck, München 1997, ISBN 3-406-42884-3.
- Heinz Halm: Der Islam. Geschichte und Gegenwart. Beck, München 2004, ISBN 3-406-51917-2.
- Ulrich Haarmann (Begr.), Heinz Halm (Hrsg.), Monika Gronke (Mitarb.): Der Islam. Geschichte und Gegenwart. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47486-1.
- P. M. Holt, Ann K. S. Lambton, Bernard Lewis: The Cambridge History of Islam. Cambridge University Press, Cambridge 1970.
- Günter Kettermann, Peter Heine (Bearb.), Adel Theodor Khoury (Einl.): Atlas zur Geschichte des Islam. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-21633-8.
- Gudrun Krämer: Geschichte des Islam. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2008, ISBN 978-3-423-34467-8.
- Ira Marvin Lapidus: A history of Islamic Societies. Cambridge University Press, Cambridge 2002, ISBN 0-5217-7056-4.
- Tilman Nagel: Geschichte der islamischen Theologie von Mohammed bis zur Gegenwart. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-37981-9.
- Albrecht Noth, Jürgen Paul (Hrsg.): Der islamische Orient. Grundzüge seiner Geschichte. Ergon-Verlag, Würzburg 1998, ISBN 3-932004-56-6.
- William Montgomery Watt: Islamic Political Thought. Edinburgh University Press, Edinburgh 1998, ISBN 0-7486-1098-7.
Schia
- Wilfried Buchta: Schiiten. Hugendubel, Kreuzlingen 2004, ISBN 3-7205-2491-4.
- Heinz Halm: Die Schiiten. Beck, München 2005, ISBN 3-406-50858-8.
- Moojan Momen: An introduction to Shi’i Islam. The history and doctrines of Twelver Shi’ism. Yale University Press, New Haven 1985, ISBN 0-300-03499-7.
Verhältnis zum Westen und aktuelle Probleme
- Rauf Ceylan: Die Prediger des Islam. Imame – wer sie sind, was sie tun, was sie wollen. Herder, Freiburg 2010, ISBN 978-3-451-30277-0.
- Youssef Courbage, Emmanuel Todd: Die unaufhaltsame Revolution. Wie die Werte der Moderne die islamische Welt verändern. Piper, München 2008, ISBN 978-3-492-05131-6.
- Dan Diner: Versiegelte Zeit. Über den Stillstand in der islamischen Welt. List, Berlin 2007, ISBN 978-3-548-60704-7.
- Mark A. Gabriel: Islam und Terrorismus. Was der Koran wirklich über Christentum, Gewalt und die Ziele des Djihad lehrt. Resch, Gräfelfing 2004, ISBN 3-935197-39-X.
- Gilles Kepel: Das Schwarzbuch des Dschihad. Aufstieg und Niedergang des Islamismus. Piper, München 2004, ISBN 3-492-24248-0.
- Navid Kermani: Strategie der Eskalation. Der Nahe Osten und die Politik des Westens. Wallstein, Göttingen 2005, ISBN 3-89244-966-X.
- Adel Theodor Khoury: Der Islam und die westliche Welt. Religiöse und politische Grundfragen. Primus, Darmstadt 2001, ISBN 3-89678-437-4.
- Tilman Nagel: Islam. Die Heilsbotschaft des Korans und ihre Konsequenzen. WVA, Westhofen 2001, ISBN 3-936136-01-7.
- Sabine Schiffer: Die Darstellung des Islams in der Presse. Sprache, Bilder, Suggestionen; eine Auswahl von Techniken und Beispielen. Ergon, Würzburg 2005, ISBN 3-89913-421-4.
- Gerhard Schweizer: Die Derwische. Heilige und Ketzer des Islam. Das Bergland-Buch, Salzburg 1980, ISBN 3-7023-0111-9
(zeigt die Probleme von theologisch Andersdenkenden mit der
Religionshierarchie überraschend parallel im Islam und im Christentum).
- Arno Tausch: Armut und Radikalität? Soziologische Perspektiven
zur Integration der Muslime in Europa, basierend auf dem 'World Values
Survey' und dem 'European Social Survey'. Europäischer Hochschulverlag, Bremen 2010, ISBN 978-3-941482-76-0 (vgl. auch Karl Pfeifers Rezension in Die Jüdische. Oktober 2010).
- Michael Thumann: Der Islam-Irrtum. Europas Angst vor der muslimischen Welt. In: Die Andere Bibliothek. 319, Eichborn, Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-821-86238-5.
- Bassam Tibi: Die islamische Herausforderung. Religion und Politik im Europa des 21. Jahrhunderts. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008, ISBN 978-3-534-22034-2.
Einzelnachweise
- ↑ The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 4, S. 171. Islam und Salam („Friede“) beruhen auf derselben bedeutungstragenden Wurzel s-l-m. Daraus wird volksetymologisch
mitunter ein Bezug der Begriffe abgeleitet mit der kausativen Bedeutung
„Frieden schaffen“ oder „Frieden stiften“ für den Begriff Islam.
Eine solche Bedeutung ist weder im Koran selbst noch in der heute
uneingeschränkt gültigen klassischen Koranexegese nachweisbar.
- ↑ Islam (religion) – Britannica Online Encyclopedia (englisch)
- ↑ Eric Gorski: Studie mit Überraschung. Jeder vierte Mensch ist Muslim. N24, 8. Oktober 2009, abgerufen am 8. Oktober 2009.
- ↑ Das arabische Wort für „Gottheit“ ist Ilah إله / ilāh und kommt im Sinne eines einzigen Gottes und als Gegensatz zur Pluralform desselben Wortes ālihatun (Götter) im Koran mehrfach vor:
„Will er denn aus den (verschiedenen) Göttern einen einzigen Gott machen? Das ist doch merkwürdig“
Bekannt ist Ilāh auch aus der Schahada (siehe unten): Lā ilāha illā ʾllāh(u): „Es gibt keinen Gott außer Gott“.
- ↑ „d. h. er ist der Beglaubiger der früheren Propheten, oder der letzte der Propheten“ – Rudi Paret: Der Koran. Übersetzung von Rudi Paret. Kohlhammer, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-17-019829-6, S. 296.
- ↑ Albrecht Noth: Früher Islam. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. C.H. Beck, 1991, S. 11.
- ↑ Für eine kurze Zusammenfassung der Verfassung von Medina siehe W. Montgomery Watt: Islamic Political Thought. Edinburgh University Press, 1980, S. 4–6.
- ↑ Siehe
z. B. 8:72 f. sowie Vers 74 f. derselben Sure, wo zwischen den
Auswanderern als denjenigen, „die glaubten und ausgewandert sind und
sich mit ihrem Vermögen und ihrer eigenen Person auf dem Weg Gottes
eingesetzt haben, [und den Helfern,] die (jene) untergebracht und
unterstützt haben“ (Übersetzung nach Khoury), unterschieden wird.
- ↑ W. Montgomery Watt: Islamic Conceptions of the Holy War. In: Ths P. Murphy: The Holy War. Ohio State University Press, 1976, S. 142.
- ↑ Meir J. Kister: The Massacre of the Banu Quraiza: A re-examination of a tradition. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam. 8, 1986, S. 61.
- ↑ The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Bd. 6, S. 147 („Makka“): „A
breach of the terms of this treaty by Meccan allies led to a great
Muslim expedition against Mecca with some 10,000 men. The town was
surrendered almost without a blow, and all the Meccans, except a handful
who were guilty of specific offences against Muhammad or some Muslim,
were assured their lives and property would be safe if they behaved
honourably.“
- ↑ Für eine Zusammenfassung siehe: W. Montgomery Watt: Muhammad at Medina. Oxford University Press, 1962, S. 78–151; Elias Shoufani: Al-Ridda and the Muslim Conquest of Arabia. University of Toronto Press, 1973, S. 10–48.
- ↑ a b Heinz Halm: Der Islam. Geschichte und Gegenwart. Sonderausgabe der 7. Auflage. C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56285-3, S. 60.
- ↑ Udo Schaefer: Glaubenswelt Islam. Eine Einführung. 2. neu bearb. Auflage. Georg Olms, Hildesheim 2002, ISBN 3-487-10159-9, S. 69.
- ↑ Islamisches Zentrum Hamburg (Hrsg.): Das rituelle Gebet im Islam. S. 2 (http://www.izhamburg.com/pagefiles/gebet.pdf).
- ↑ William Montgomery Watt, Alford T. Welch (Hrsg.): Mohammed und die Frühzeit, islamisches Recht, religiöses Leben. In: Der Islam (Die Religionen der Menschheit, Bd. 25). 1, 1980, ISBN 3-17-005428-7, S. 137, 303.; Udo Schaefer: Glaubenswelt Islam. Eine Einführung. 2. neu bearb. Auflage. Georg Olms, Hildesheim, Zürich, New Nork 2002, ISBN 3-487-10159-9, S. 70.
- ↑ Thomas Patrick Hughes: A Dictionary of Islam. Asian Educational Services, 1996, S. 699.
- ↑ Thomas Patrick Hughes: A Dictionary of Islam. Asian Educational Services, 1996, S. 700.
- ↑ Zakat
stellt eine der drei nach klassischem islamischem Recht verpflichtenden
Steuerformen dar. Zwei andere Steuern, die von nicht-Muslimen unter
islamischer Herrschaft zu bezahlen waren, sind die Grundsteuer Charadsch und die Kopfsteuer Dschizya, begründet in Sure 9, Vers 29.
- ↑ Marwa El-Daly: Philanthropie für soziale Gerechtigkeit in muslimischen Gesellschaften – Der Fall Ägypten. In: Peter Heine, Aslam Syed (Hrsg.): Muslimische Philanthropie und Bürgerschaftliches Engagement. Maecenata, 2005, S. 128 f.
- ↑ Sunni Islam. In: Oxford Islamic Studies Online. John L. Esposito, abgerufen am 21. März 2010 (englisch).
- ↑ Vgl. St. Petersburg Declaration
- ↑ http://www.jesus.ch/neuigkeiten/religioeses/145804-christenverfolgung_auch_in_europa.html
- ↑ http://www.livenet.ch/magazin/gesellschaft/christen_in_der_gesellschaft/139952-kundgebung_gegen_christenverfolgung.html
- ↑ The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 9, S. 484, s. v. „Shirk“
- ↑ Siehe Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. Georg Olms Verlag, 2004, Bd. 2, S. 287 und dort genannte Koranverse, unter anderem 16:20-22.
- ↑ Da der Koran erst nach Mohammeds Tod in Form eines Buches festgelegt wurde, galt der Islam zu Mohammeds Zeiten nicht als Buchreligion.
- ↑ Siehe zum Beispiel: W. Montgomery Watt: Muhammad at Medina. Oxford University Press, 1962, S. 192 ff.; Rudi Paret: Toleranz und Intoleranz im Islam. In: Saeculum. 21, 1970, S. 349 ff.; Albrecht Noth: Früher Islam. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. C.H. Beck, 1991, S. 41 ff.
- ↑ Siehe The Encyclopaedia of Islam.
New Edition. Brill, Leiden, Bd. 1, S. 264, s. v. „Ahl al-Kitab“ sowie
dort genannte Koranverse, unter anderem Sure 29, Vers 45–47 als Beispiel
für die anfängliche Haltung Mohammeds und Sure 4, Vers 153 sowie Sure
9, Vers 29 für seine spätere diesbezügliche Gesinnung
- ↑ Tilman Nagel: Der Koran. C.H. Beck, 2002, S. 142. Ein anschauliches Beispiel ist die christliche Lehre von der Dreifaltigkeit Gottes, in der der Islam eine Abweichung vom reinen Ein-Gott-Glauben sieht.
- ↑ Francis E. Peters: Islam, a Guide for Jews and Christians. Princeton University Press, 2003, S. 195.
- ↑ Albrecht Noth: Der Dschihad: sich mühen für Gott. In: Gernot Rotter (Hrsg.): Die Welten des Islam. Neunundzwanzig Vorschläge, das Unvertraute zu verstehen. Fischer, 1993, S. 30.
- ↑ Robert Hoyland (Hrsg.): Muslims and Others in Early Islamic Society. Ashgate, 2004, S. xiv.
- ↑ A. J. Wensinck und J. H. Kramers (Hrsg.): Handwörterbuch des Islam. Brill, 1941, S. 112, s. v. „Djihād“.
- ↑ Welt Online Debatte (Hrsg.), Wahied Wahdat-Hagh: Iran. Besorgniserregendes Urteil 18. Januar 2008
- ↑ Alexander Schwabe: Hamburger Schiiten grenzen Bahai aus. In: Spiegel Online. 18. Mai 2007.
- ↑ The Muslim Network for Baha’i Rights
- ↑ Etwa durch interreligiöse Projekte wie „Weißt du, wer ich bin?“, vgl. Abschlussbericht; auf institutioneller Ebene wird der Dialog zwischen Muslimen und Bahai beispielsweise im Abrahamischen Forum des Interkulturellen Rates in Deutschland und in kommunalen Räten der Religionen praktiziert.