Freitag, 1. Januar 2016

Bundesjustizminister hat offenbar auch hierbei zu Strafvereitelung angehalten - noch keinerlei Reaktion vom Generalbundesanwalt(...)



Thomas Karnasch, Philosoph  -  Zum Scheerenberg 2  -  37186 Moringen - Tel: 015153669993

An den Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe


                                                                                                                       Moringen, den 06.08.2015


                          Strafanzeige

gegen die Staatsanwaltschaft Braunschweig,
gegen die Staatsanwaltschaft Hannover, die jeweiligen Vorgesetzen sowie Mitglieder der Landesregierung in Hannover,                 sowie Mitglieder der ebenso informierten und mit verantwortlichen Bundesregierung,
sowie jeweils die Amtsvorgänger in der jeweiligen Regierung,


wegen Strafvereitelung im Amt –

wegen eklatanter Pflichtverletzungen -


Insbesondere Niedersachsens Justizministerin Niewisch-Lennartz und Innenminister Pistorius zeigen sich bis heute weder willens noch pflichtbewusst, um die nachweislich schwerwiegenden Delikte auch gemäß ihres vor Amtsantritt abgeleisteten Amtseides an sich zu nehmen, auch um gegenüber allen anderen im Landesdienst von Niedersachsen u.a. tätigen Richtern und Staatsanwälten für die Zukunft Abhilfe bei deren nicht zu übersehender Überforderung zu schaffen.

Seite 1 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
Aber insbesondere auch Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maiziere haben weitreichende Kenntnisse von den mitunter unhaltbaren Zuständen in der deutschen Justiz!

Zur Information:
Seit sage und schreibe Juli 2002 bin nicht nur ich zu so etwas wie einem politisch Verfolgten geworden! Und das nur, weil ich um die Jahrtausend-wende als Jugendpfleger beachtliche Zivilcourage gezeigt habe. Seither wurden gegen mich dutzende Scheinbeschlüsse von Gerichten ebenso zu Papier gebracht, wie dutzende Scheinermittlungsschreiben von Staatsanwaltschaften – also ohne die vorgeschriebene ordnungsgemäße handschriftliche Unterschrift der, die Verfahren durchführenden Richter und Staatsanwälte! Und das, um die lebenswichtige Errungenschaft - die Meinungsfreiheit - unterdrücken zu können – um in diesem Fall mich daran zu hindern, die Bürger zu informieren!

Dabei wurde sich nachweislich in vielen Fällen der Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht! Ohne die gesetzlich vorgeschriebene handschriftliche Unterschrift von den jeweils das Verfahren durchführenden Richtern & Staatsanwälten ist es nämlich keinesfalls erwiesen, dass tatsächlich rechtstaatliche Verfahren durchgeführt wurden. Sondern solche unrechtmäßigen Praktiken öffnen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Amtsmissbrauch Tür und Tor!

T A T S A C H E: Diese Verbrechen - auch Menschenrechtsverletzungen -insgesamt ermöglichen in mehrfacher Hinsicht den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Europäischen Strafgerichtshof – gegen Politik & Justiz in der Bundesrepublik Deutschland!

Und sowohl die Bundesanwaltschaft als auch der Bundesgerichtshof hatten dazu das Ausgangsverbrechen gegen mich von Juli 2002 auch auf dem Tisch ….
Und haben erschreckender Weise ebenso das Recht gebeugt und Strafvereitelung begangen !!!

Weshalb Bundesanwaltschaft & Bundesgerichtshof nun gar keine andere Wahl haben, als professionelle  rechtstaatliche Verfahren durchzuführen!


Seite 2 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
Und aufgrund der Unfähigkeit bzw. Unwilligkeit der, für die Rahmen-bedingungen verantwortlichen Politik, die darüber hinaus im Grunde allwöchentlich vor Augen führt, dass sie nicht willens ist ihren Fürsorgepflichten, in diesem Fall gegenüber den für den Staat - die Allgemeinheit - tätigen Juristen im Staatsdienst nachzukommen, mussten wir von Politiker unter kritischer Beobachtung notgedrungen uns an die Botschaften der EU Staaten in Berlin wenden und indirekt um Hilfe bitten!

Auszug aus vorerst letztem, von bislang 10 Schreiben an die Botschaften der EU Staaten in Berlin !

Betreff:
In Guatemala u.a. ist die Demokratie offensichtlich besser als in der EU gesamt?!
Datum:
Fri, 4 Sep 2015 08:26:59 +0200
Von:
Politiker unter kritischer Beobachtung
An:
berlin@diplobel.fed.be, info@botschaft-bulgarien.de, beramb@um.dk, info@cdu.de, sanomat.ber@formin.fi, cad.berlin-amba@diplomatie.gouv.fr, info@griechische-botschaft.de, berlin@dfa.ie, segreteria.berlino@esteri.it, consolato.berlino@esteri.it, berlin@mvep.hr, embassy.germany@mfa.gov.lv, info-botschaft@mfa.lt, berlin.amb@mae.etat.lu, maltaembassy.berlin@gov.mt, ukingermany@fco.gov.uk,
bln-az@minbuza.nl, berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl, mail@botschaftportugal.de, berlin-ob@bmeia.gv.at, ambassaden.berlin@gov.se, emb.berlin.inf@maec.es,
 emb.berlin@mzv.sk, berlin@mae.ro, vbn@gov.si, info@botschaft-zypern.de, berlin@embassy.mzv.cz, infober@mfa.gov.hu, info@gruene.de, info@die-linke.de, Politiker unter kritischer Beobachtung , poststelle@sta.berlin.de, info@rom.diplo.de, iicberlino@esteri.it, consolare.berlino@esteri.it

Ausschnitt aus Schreiben an die EU Botschaften: „Insbesondere in vielen deutschen Justiz-Behörden ist Faschismus allgegenwärtig !!!“
… -
Sie, Herr Generalbundesanwalt, und die Damen & Herren Bundesanwälte bei der Bundesanwaltschaft u. die Damen & Herren Bundesrichter am Bundesgerichtshof haben es nun in der Hand – durch endlich mal wieder durchzuführende rechtstaatliche Ermittlungen und Klagerhebung – diesbezüglich weitere Übermittlungen an die Botschaften der EU Staaten zu vermeiden – dann ausschließlich per Fax!

Seite 3 – Philos. Thomas Karnasch - Schriftsatz vom 9. September 2015
Hiermit erstatte ich - auch im Namen vieler ähnlich betroffener Bürgerinnen und Bürger - Strafanzeige

gegen

1.Die Braunschweiger Staatsanwältin Condermann und die Vorgesetzten,

2.Den Hannoverschen Staatsanwalt Dr. Lehmann und die Vorgesetzten,
3.Sowie Mitglieder der Landesregierung in Hannover;
3.1. Justizministerin Anjte Niewisch-Lennartz,
3.2. Innenminister Boris Pistorius,
3.3. Ministerpräsident Stephan Weil,
3.4. Weitere Mitarbeiter in den Ministerien und der Justiz.

4. Sowie die Amtsvorgänger in der bzw. den letzten Landesregierungen Wulff/ McAllister;
4.1.Justizminister a.D., Bernd Busemann,
4.2. Innenminister a.D., Uwe Schünemann,
4.3. Den zuerst die Landesregierung führenden Ministerpräsidenten a.D., Christian Wulff,
4.4. Den im Anschluss die Landesregierung führenden Ministerpräsidenten a.D., David McAllister,
4.5. Sowie weitere Angehörige der letzten Landesregierung und den Ministerien.


5.0. Sowie gegen die ebenso informierte und mit verantwortliche Bundesregierung;

5.1. Bundesjustizminister Heiko Maas,
5.2. Bundesjustizministerin a.D., Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,


Seite 4 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
5.3. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere,
5.4. Bundesinnenminister a.D., Hans-Peter Friedrich,

5.3. Bundeskanzlerin Angela Merkel,

5.4. Vizekanzler Sigmar Gabriel,

5.5. Vizekanzler a.D., Guido Westerwelle

5.6. Sowie weitere Angehörige der jeweiligen Bundesregierung und den Ministerien.

-         wegen Strafvereitelung im Amt

Strafgesetzbuch

   
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
   

   
21. Abschnitt - Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 - 262)
   

§ 258
Strafvereitelung



-         wegen eklatenter Pflichtverletzungen

Amtspflichtverletzung

„Überschreitet ein Amtsträger (also auch und besonders Politiker in Regierungsverantwortung) die Grenzen seiner Amtspflicht, so liegt Amtspflichtverletzung vor. Das fehlerhafte Verhalten von Bediensteten der öffentlichen Hand löst Amtshaftung aus. Ein Amtshaftungsanspruch setzt voraus, dass ein öffentlich Bediensteter vorsätzlich oder fahrlässig seine Amtspflicht einem Dritten gegenüber verletzt. Weitere Voraussetzung für alle Fälle der Amtspflichtverletzung ist, dass der Geschädigte Rechtsmittel eingelegt hat….
„Die Amtspflicht äußert sich im hoheitlichen Handeln bei Ausübung öffentlicher Gewalt, sei es durch behördliche Genehmigung, Erlass von (rechtswidrigen) Verwaltungsakten, „amtlichen“ Auskünften oder Ratschlägen oder Unterlassen von gesetzlich gebotenen öffentlichen Aufgaben….
Seite 5 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
„Die öffentliche Hand kann sich einer Amtshaftung für fehlerhaftes Verhalten ihrer Bediensteten grundsätzlich nicht dadurch entziehen, dass sie die Durchführung einer Maßnahme auf einen privaten Unternehmer überträgt.[9] Die Amtspflichtsverletzung kann zu disziplinarrechtlichen Konsequenzen führen.“ = Das dürfte auch hinsichtlich von Privatisierungen durch die Politik interessant sein!

„Auch die Amtspflichtverletzung des Richters begründet nach § 839 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG Schadensersatzpflichten.“
Verfassungsrechtlich ist die Amtspflichtverletzung jeder Rechtsverstoß gegen öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Normen, die den exekutiven Hoheitsträger (Behörden) binden (Art. 20 Abs. 3 GG).“

 Persönliche Haftung und Staatshaftung

„Normadressat der Haftungsansprüche ist nach § 839 Abs. 1 BGB eindeutig der Beamte. Das Gleiche gilt für Sachverständige bei ihrer gerichtlichen Gutachtertätigkeit (§ 839a BGB). Im BGB ist die Rede davon, dass ein Beamter bei Amtspflichtverletzung persönlich haftet und nicht der Dienstherr (die Behörde). Für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden beim Dienstherrn haftet der Beamte nach § 75 Bundesbeamtengesetz bzw. den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften (für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst folgt eine ähnliche Haftung aus dem Arbeitsvertrag). Damit öffentliche Bedienstete diesem hohen persönlichen Haftungsrisiko nicht ausgesetzt sind, ist in Art. 34 GG eine Rückhaftung des Dienstherrn oder des Staates vorgesehen. Die persönliche Haftung des Beamten wird dadurch auf den Staat übergeleitet. Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft - durch die Vorrangigkeit des Verfassungsrechts vor dem Zivilrecht - die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff des Staates auf den Beamten jedoch vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Seite 6 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015

Sowie weiterer in Betracht kommender Delikte und stellen soweit erforderlich hiermit Strafantrag.

Wegen der Besonderheit und des Umfangs der vorliegenden Strafanzeige wird zunächst um eine Eingangsbestätigung und Mitteilung des dortigen Aktenzeichens gebeten.

Warum bemerkt niemand an den Staatsanwaltschaften in Braunschweig und Hannover – und u.a. im ebenso angeschriebenen Justizministerium in Hannover - dass hier erhebliche Gefahr in Verzug besteht durch mögliche Wiederholungstaten ?!  -


So gibt die Braunschweiger Staatsanwältin Condermann offenbar sogar vorsätzlich in ihrem Schreiben vom 26.08.2015 eine unzureichende Tatzeit an:

 „Tatzeit: 07.02.2014“

Dabei steht in Absatz 5 deutlich zu lesen:
Doch jetzt hat die DRV endlich den Antrag auf Vollrente genehmigt und sogleich krabbelt bereitwillig das AOK-Betrugs-konsortium aus ihren Löchern und stellt abermals Erstattungs-ansprüche“

Die aktuelle Strafanzeige gegen die DRV bezieht sich aber vorrangig auf den Rentenbescheid vom 06. August 2015. Was das Forderungsschreiben der AOK zum Schluss der Strafanzeige Teil I, mit Datum des 10. August 2015, doch klar ersichtlich zum Ausdruck bringt.

Staatsanwältin Condermann hätte explizit auf die Schilderungen in nächstem Absatz eingehen müssen:

T A T S A C H E: Wer mit einem Mal arbeitsunfähig wird, hat ggf. unmissverständlich ein Anrecht auf Krankengeld! Und darf schlichtweg nicht rückwirkend auch über die Arbeitsunfähigkeit hinaus zum Rentner gemacht werden !!!

Doch außer dem üblichen Satz:
„Auch nach eingehender Prüfung des Sachverhaltes konnten keine tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten

Seite 7 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
festgestellt werden“.
Staatsanwältin Condermann führt dazu allen Ernstes nur § 263 StGB an.

Dabei ist (4) sehr wohl relevant:
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht“
Natürlich stellt sich die Frage, warum sowohl die Braunschweiger Staatsanwältin Condermann als auch der Hannoveraner Staatsanwalt Lehmann nicht die für „Straftaten im Amt“ vorgesehenen Paragraphen „Vorschriften, §§ 331 - 358 StGBangewendet haben ?!
Was klar und deutlich auf Strafvereitelung im Amt hinweist. Und dazu die schwergewichtige Frage aufwirft, haben Landesregierung(en) und Bundesregierung in der Vergangenheit die Anordnung ausgegeben, in solchen oder ähnlichen Fällen das Recht zu beugen, also Strafvereitelung im Amt zu verschulden?

Die angebliche Staatsanwältin Condermann hat zudem widerrechtlich handschriftlich unterschrieben, unleserliche Kürzel sind als Unterschrift nicht gestattet.
Was zum Weiteren auf vorsätzliche Strafvereitelung hindeutet.

                                                         Strafgesetzbuch

   
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
   

   
21. Abschnitt - Begünstigung und Hehlerei (§§ 257 - 262)
   

§ 258a
Strafvereitelung im Amt

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
73 Entscheidungen zu § 258a StGB in der Datenbank:

Seite 8 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
Zusammenwirken von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften im ...
             Strafvereitelung eines Rechtspflegers in der Strafvollstreckung; Strafvereitelung ...
Zum selben Verfahren:
Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen; Garantenpflicht von Kriminalbeamten
Rechtsbeugung (Erfordernis des elementaren Rechtsbruchs; Beachtung der ...
Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt ...
Alle 73 Entscheidungen


Zur Information:
In ähnlichen Zusammenhängen hatte ich schon vorher in 2011 gegen die damalige BKK Gesundheit und heutige DAK Gesundheit Strafanzeige wegen Rechtsbeugung unter Amtsmissbrauch und unterlassene Hilfeleistung erstattet – Aber auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat über zwei Jahre lang versucht Ermittlungen zu verweigern!

Sehen Sie dazu das als Anlage VI eingefügte Schreiben des Justizministeriums von Hessen in Wiesbaden, von August 2015.

Seite 9 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
Die eigene Gesellschaft - also die Bürgerinnen und Bürger - haben zudem als Souverän auch das Recht dazu zu erfahren, wie, in diesem Fall die Landesregierungen von Niedersachsen und die ebenso angezeigten Bundesregierungen - ggf. auch noch zusätzlich davor - die, insbesondere von den Amtsträgern im Staats- bzw. Landesdienst auszuübenden Pflichten einfordert bzw. eingefordert hat ?!

Dies kann sicherlich am Geeignetsten über Eidesstattliche Erklärungen durch die politischen Verantwortlichen geschehen – um anschließend eine Befragung unter den Bediensteten im Staats- bzw. Landesdienst durchzuführen!

Niedersachsen https://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid#Niedersachsen

Nach Artikel 31 haben sich die Mitglieder der Landesregierung bei der Amtsübernahme vor dem Landtag zu den Grundsätzen eines freiheitlichen, republikanischen, demokratischen, sozialen und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteten Rechtsstaates zu bekennen und folgenden Eid zu leisten[27]:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung sowie die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben werde.“
Der Eid kann mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe“ oder ohne sie geleistet werden.

Bundesrepublik Deutschland  https://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid#Bundesrepublik_Deutschland

Der deutsche Amtseid ist in Art. 56 des deutschen Grundgesetzes festgelegt und wird vom Bundespräsidenten und nach Art. 64 vom Bundeskanzler und den Bundesministern bei ihrem Amtsantritt geleistet. Der Bundespräsident leistet den Amtseid auf einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat; der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten den Eid vor den Mitgliedern des Bundestages.
Der Amtseid lautet:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen,
Seite 10 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden (Art. 56 Satz 2 GG).

Immerhin wurden nachweislich sowohl an die aktuelle – als auch die Landesregierung davor – mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Staatsanwaltschaften eingelegt! Und insbesondere Niewisch-Lennatz hat dazu jegliche Daseinsberechtigung als Justizministerin von Niedersachsen verwirkt !!! Selbstverständlich gilt das auch für Ex Justizm. Busemann !!!

Mehrmals wurde in den Dienstaufsichtsbeschwerden nachweislich mit deutlichen Worten zum Ausdruck gebracht, dass an der Gesetzgebung zu Dienstaufsichtsbeschwerden umgehend was geändert werden muss:

Allen Ernstes schreibt die Gesetzgebung dazu vor, dass im Falle von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Staatsanwälte der jeweilige leitende Oberstaatsanwalt die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt in derselben Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung an sich nehmen muss(…). Was den dafür verantwortlichen Politikern nichts Gutes unterstellt.

Seite 11 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
Deshalb wird der Generalbundesanwalt & die Präsidentin am Bundesgerichtshof hiermit unmissverständlich aufgefordert - innerhalb der aktuellen bzw. der letzen Justizministerien davor - jeweils dem Umgang mit der beschriebenen Forderung aufgrund von ebenso dazu übermittelten Erfahrungswerten auf den Grund zu gehen – sinngemäß:

Aus eigentlich doch absehbaren Gründen der Überforderung der leitenden Oberstaatsanwälte – insbesondere wegen kaum vermeidbarer Befangenheit – wurde insbesondere die aktuelle Justizministerin in Hannover mehrmals aufgefordert sich dieser wichtigen Begebenheit anzunehmen und für gesetzliche Abhilfe zu sorgen.

Doch auch Madame Niewisch-Lennartz meint offenbar bis heute das locker aussitzen zu können?? Auch sie unterstellt sich - als langjährige Richterin – dass sie von vielen Rechtsbeugungen und Amtsmissbräuchen Kenntnis haben muss, oder sogar persönlich an Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch mitgewirkt haben muss und nun aus Gründen der Mitwisserschaft oder gar Mittäterschaft lieber den Mund hält und versucht das auszusitzen(...).

Das dürfen Wir nicht zulassen – das würde auch einem Staatsstreich gleichkommen !!!


Ähnliches gilt aber noch mehr für die eindeutig unrechtmäßige Kanzlerin: Beim G8 Gipfel in Heiligendamm in 2008 hat die Kanzlerin vor laufender Fernsehkamera im Beisein mehrerer unmittelbarer Zeugen versprochen was für Koma-Patient Justiz tun zu wollen !!!

Doch die blasse Generalsekretärin hat es hernach offensichtlich lieber vorgezogen insbesondere Rüstungslobbyist Volker Kauder und dem damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch auf den Leim zu gehen und lieber weiterhin 0 und nix für die soo wichtige Justiz zu tun.

Noch schlimmer: Macht-Merkel hat maßgeblich an der mittlerweile als Gaunerstück zu bezeichnenden Bundespräsidentenwahl von Skandal-Wulff am 30.06.2010 mitgewirkt.

Merkel und ihre CDU/CSU wurden vorher noch mal daran erinnert, dass dem damaligen Ministerpräsidenten Niedersachsens, Wulff , bis heute vorgeworfen


Seite 12 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
wird, in einen inszenierten Strafbefehl vom 20.05.2009 während seines Göttingen-Aufenthalts tags zuvor maßgeblich verwickelt zu sein. Letztendlich hat auch das damalige Landesoberhaupt als Ministerpräsident nichts erkennbares pflichtgemäß unternommen, um zur rechtstaatlich gebotenen Aufklärung beizutragen!

Damit erneuere ich diesen soeben niedergeschriebenen Vorwurf! Und auch den, an insbesondere Macht-Merkel, Macht-Kauder, Macht-Seehofer und Guido Westerwelle als damaligen Vorsitzenden der dritten Regierungspartei FDP, dass sie Kraft ihres eigentlich vorbildlichen Amtes hätten den Vorwürfen beherzt auf den Grund gehen müssen und ggf. von Skandal-Wulff eine Eidesstattliche Erklärung einholen müssen.

Nach den demokratischen Grundprinzipien bzw. den demokratischen Gesetzmäßigkeiten sind weder Merkel, noch Kauder und Seehofer in irgendeiner Weise als aktive Politiker tragbar.

Insbesondere die Justizminister wären bzw. sind also gewissermaßen auch dazu verpflichtet, nach Strafanzeigen wegen Strafvereitelung gegen Staatsanwälte sich der Sache anzunehmen und ggf. deutliche Worte an die untergebenen Staats- bzw. Landesbediensteten zu richten!
Immerhin kann von mir gesagt werden, dass ich um einiges glaubwürdiger bin als die Merkel, Kauder, Seehofer, Niewisch-Lennartz & Co!!


Wir erwarten vom Generalbundesanwalt und der Präsidentin am Bundesgerichtshof aufgrund des weitreichenden gesellschaftlichen Rechts, besonders um vor diesbezüglichen Wiederholungstaten geschützt zu werden, umgehend jeweils eine Kopie aller Vernehmungsprotokolle, der Vernehmungen sowohl von den verantwortlichen Staatsanwälten als auch von den verantwortlichen Justiz- und Innenministern, Ministerpräsidenten, also, von den in den Punkten 1 – 5.6. angeführten Personen und anderer möglichen Verantwortlichen in den Justiz und Innenministerien an Politiker unter kritischer Beobachtung – siehe oben angeführte Absendeadresse - zu übermitteln!


Folgende Delikte sinngemäß wurden per Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Deutsche Rentenversicherung und die Staatsanwaltschaft Hannover gegen die AOK Niedersachsen zur Ermittlung in Auftrag gegeben – bzw. noch nicht gegenüber der Staatsanwaltschaft in Braunschweig und Hannover in Worte gefasste Delikte werden  per nachgereicht.

Seite 13 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
Wie Sie angefügtem beweisenden Dokument von der Deutschen Renten-versicherung in Braunschweig u.a. vom 06.08.2015 entnehmen können, will die Deutsche Rentenversicherung – wieder- eine rückwirkende Rentenzahlung ab dem 01. Juni 2011 gewähren.

-Siehe belegende Anlage I-

Was also zudem deutlich indirekt zum Ausdruck bringt, dass die Deutsche Rentenversicherung nicht nur auf die von mir wiederholt an die Deutsche Rentenversicherung  –auch nachweislich wiederholt an die AOK- gerichteten Hilfegesuche, in Form von nicht gegebener Sicherheit zur Bestreitung des Lebensunterhalts, nicht nur hätte grundsätzlich eingehen müssen – sondern mir auch ggf. finanzielle Sicherheit zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus meinem persönlichen Rentenkonto hätte gewähren müssen !!

Zur Veranschaulichung:
Unter anderem hatte ich gegenüber der DRV Braunschweig und der AOK Niedersachsen geschildert, dass ich länger andauernde schlimme Faustschläge-ähnliche Auswirkungen in der Herzgegend zu verspüren bekam – die möglicherweise auf einen Herzinfarkt hindeuteten.

Und danach habe ich zweimal die AOK darum gebeten eine Begutachtung meiner Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zu organisieren. Was aber im Grunde kaltherzig abgewiegelt wurde.

Auch, weil mir nachweislich das noch erschreckender das Recht beugende und dazu das Amt missbrauchende Jobcenter Northeim trotz nachweislicher erheblicher Arbeitsunfähigkeit fahrlässig bzw. vorsätzlich die Unterstützung zur Bestreitung des Lebensunterhalts verweigert hat – und ich mich deshalb von Juni 2012 bis zum 1. Oktober 2013 im wahrsten Sinne zur Arbeit quälen musste, um mir überhaupt was zu essen kaufen zu können.

Siehe beweisende AOK Schreiben als Anlage IV & V.

Da ich aber sowohl vom 21.09.2010 – 20.03.2012 von der BKK Gesundheit bzw. DAK Gesundheit – als auch vom 02.10.2013 – 01.04.2015 von der AOK Krankengeld aufgrund der Arbeitsunfähigkeit wegen des im Februar 2011 von einer Neurologin diagnostizierten „Erschöpfungssyndroms“ erhalten habe – müssen auch die einfachen Mitarbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung wissen, dass sie auf gar keinen Fall über diese Zeit hinaus rückwirkend Rente gewähren dürfen!


Seite 14 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
Schließlich haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, besonders bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit, ein unmissverständliches Anrecht auf Krankengeld. Was insbesondere in vorliegendem Fall bzw. Fällen auf gar keinen Fall von gewährter rückwirkender Rente eben rückwirkend in Rechnung bzw. Verrechnung gestellt werden.


Hiermit erteilen wir durch Aufforderung allen Innen-, Arbeits-, Gesundheits- und Sozialministerien den pflichtgemäßen Auftrag, alle Bediensteten in diesen sozialen Bereichen umgehend andeutungsweise über diesen Fall zu informieren und hinsichtlich der gesetzlichen Lage aufzuklären bzw. zu unterrichten.

Und gleichzeitig dabei aufzufordern ähnlich gelagerte Fälle an die jeweiligen Vorgesetzten zu übergeben – und sich an geltendes Recht zu halten!


Halten wir dazu fest:
Schon in vorausgegangenen per Strafanzeige angezeigten Vergehen der DRV in Braunschweig und der AOK in Niedersachsen hat sich sowohl die Staatsanwaltschaft Braunschweig als auch sie Staatsanwaltschaft Hannover durch schlimme Ermittlungsverweigerung strafbar gemacht.


                   Vorschriften, §§ 331 - 358 StGB                
                                Dreißigster Abschnitt: 

                                     Straftaten im Amt

 § 333
[Vorteilsgewährung]
(1) Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einem Richter oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 (3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme des Vorteils durch den Empfänger vorher genehmigt hat oder sie auf unverzügliche Anzeige des Empfängers genehmigt.
Seite 15 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
 § 331[Vorteilsannahme]
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.
 § 332[Bestechlichkeit]
(1) Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.
(2) Ein Richter oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er sich dem anderen gegenüber bereit gezeigt hat,
  1. bei der Handlung seine Pflichten zu verletzen oder,
  2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen zu lassen.
§ 334[Bestechung]
(1)   Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit
Seite 16 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015

Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Wer einem Richter oder Schiedsrichter einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, daß er eine richterliche Handlung
  1. vorgenommen und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzt hat oder
  2. künftig vornehme und dadurch seine richterlichen Pflichten verletzen würde,
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(3) Falls der Täter den Vorteil als Gegenleistung für eine künftige Handlung anbietet, verspricht oder gewährt, so sind die Absätze 1 und 2 schon dann anzuwenden, wenn er den anderen zu bestimmen versucht, daß dieser
  1. bei der Handlung seine Pflichten verletzt oder,
  2. soweit die Handlung in seinem Ermessen steht, sich bei der Ausübung des Ermessens durch den Vorteil beeinflussen läßt.

§ 336
[Unterlassen der Diensthandlung]

Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335 steht das Unterlassen der Handlung gleich.

§ 338
[Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall]

(1) In den Fällen des § 332, auch in Verbindung mit den §§ 336 und 337, ist § 73d anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.
(2) In den Fällen des § 334, auch in Verbindung mit den §§ 336 und 337, sind die §§ 43a, 73d anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

§ 339
[Rechtsbeugung]

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
Seite 17 - Philosoph Thomas Karnasch -  Schriftsatz vom 09. September 2015
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Unterlassene Hilfeleistung und fahrlässige Körperverletzung waren und sind ebenso Bestandteil von schon vorher als der aktuellen Strafanzeigen bei den betreffenden Staatsanwaltschaften angezeigten Delikten – wie die Verleitung von Untergebenen zu rechtswidrigen bzw. amtsmissbräuchlichen und damit strafbaren Handlungen.

                                                            Strafgesetzbuch

   
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
   

   
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c)
   

§ 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 § 340 [Körperverletzung im Amt]

(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 224 bis 229) gelten für Straftaten nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend.

§ 357 [Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat]

 (1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen läßt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt.
(2) Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist, sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.

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 § 358 [Nebenfolgen]

Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer Straftat nach den §§ 332, 335, 339, 340, 343, 344, 345 Abs.1 und 3, §§ 348, 352 bis 353b Abs.1, §§ 355 und 357 kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden (§ 45 Abs.2), aberkennen.

Erst mal soweit!
Weitere Nachreichung nicht ausgeschlossen!
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff:
Dann grinst der Mass auch noch so absonderlichg(...).
Datum:
Mon, 21 Sep 2015 16:53:45 +0200
Von:
Politiker unter kritischer Beobachtung
An:
info@spd.de, info@cdu.de, info@csu-bayern.de, poststelle@bmj.bund.de, poststelle@jum.bwl.de, pressestelle@jm.nrw.de, poststelle@mj.niedersachsen.de
Thomas Karnasch, Philosoph  -  Zum Scheerenberg 2  -  37186 Moringen  -  Tel:

An den überdeutlich wahrnehmbar verantwortungsscheuen Bundesjustizminister
An die ebenso überdeutlich wahrnehmbar verantwortungsscheuen Justizminister bzw. Senatoren in den Bundesländern

Besonders gescheit ist das nicht, Herr Bundesjustizminister, sich derart grinsend in dem Augenblick letztens ablichten zu lassen(...). Und das offenbar, weil bis heute die Androhung nicht wahrgemacht wurde, die Menschen im Wahlkreis von Mass umfassend zu informieren.
Das Merkel-Elend (Seehofer, Gabriel) ist leider ein noch größeres Unrecht insbesondere an der eigenen Gesellschaft!
Entweder sie und ihre Länderkollegen befassen sich zügig mit der im Grunde insgesamt brillianten Petition - mit den Ausführungen hinsichtlich notwendiger Verbesserungen, auch zum Wohle der durch die Politik seit Jahrzehnten sträflich im Stich gelassenen Richter & Staatsanwälte - von Bürgerrechtlerin Frau Gisela Müller - oder aber sie werden sich stellvertretend schneller auf der Anklagebank beim EuGH wiederfinden als ihnen lieb ist!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
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Gisela Müller richtet Petition an Bundesjustizminister Heiko ...

www.nachrichten-regional.de › ÜBERREGIONAL
05.09.2014 - Strafbarkeit von Rechtsbeugung wiederherstellen, Bürgergerichte einführen ! Gisela Müller richtet eine Petition an Bundesjustizminister Heiko ...

USA weist Justizminister Maas an Generalbundesanwalt ...

qpress.de/.../usa-weist-justizminister-maas-an-generalbundesanwalt-range...
4 Abstimmungsergebnisse
05.08.2015 - Maas, Heiko der Vollstrecker Justizminister von Amilands Gnaden Deutschland Ministwr .... Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
05503 6239863
→ 05731 3052132
Beginn: 21. Sep. 2015, 15:50
Ende: 21. Sep. 2015, 15:51
OK
Thomas Karnasch  -  Zum Scheerenberg 2  -  37186 Moringen  -  Tel: 015153669993

Dr. med. Hans-Heinrich Walk  -  Klinik am Rosengarten - 32545 Bad Oeynhausen
                                         Hallo Dr. Walk,
ich brauche bitte umgehend eine Kopie des Gutachtens für den Generalbundesanwalt, anlässlich meines Besuchs bei ihnen vom 11. Juni 2015! Nicht nur die DRV, sowie Jobcenter, DAK und AOK, haben sich derart das sich aus der Verantwortung stehlen angewöhnt, sondern insbesondere auch die Staatsanwaltschaften in Braunschweig und Hannover! Nun wurde ich schon wieder durch das krankhafte Unterstützungs-verweigern durch DRV, Jobcenter und AOK seit Anfang August zur Zwangsarbeit gezwungen, damit ich mir überhaupt was zu essen kaufen kann. Und dann kam was kommen musste, ich bin wegen der stetigen Gleichgewichtsstörungen und Schwindel-gefühle beim Arbeiten gestürzt und mit dem Kopf auf eine Steintreppe… Zum Glück funktionierten meine Reflexe auch dabei, sonst… Dr. Köhler hat das dokumentiert. Fotos wurden auch angefertigt. - Der Rentenbescheid kam zwar am 6. August, Rente gibt’s aber erst Ende September(…). Und die Erwerbsgemindertenrente ist Ende Juli…  Könnte auch Absicht sein zwecks chronisch notorischer Unterdrückung! Allen Ernstes hat die DRV wieder rückwirkend von Juni 2011 an Rente bewilligt und DAK und AOK krabbeln sogleich aus ihren Löchern und stellen Rückzahlungsforderungen(…). Dabei ist das klar rechtswidrig! Das Recht auf Krankengeld ist hier praktisch unantastbar. – Immer wieder schildere ich, dass ich wieder arbeiten will, doch das wurde für Jahre durch diese widerholte Fahrlässigkeit mit Körperverletzung zunichte gemacht.
Für normale Menschen sollte eigentlich klar sein, dass Menschen besonders ernst genommen werden müssen, wenn sie wiederholt Hilfegesuche an öffentliche Behörden richten und zu dem aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen übermitteln, die
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einerseits klar zum Ausdruck bringen, dass die betreffenden Menschen derzeit nicht arbeiten können und darüber hinaus ihre Schilderungen hinsichtlich der Hilfegesuche sehr ernst zu nehmen sind, um mögliche gesundheitliche Folgen nicht durch Fahrlässigkeit zu verschulden. Doch genau das haben auch DRV & AOK hierbei fahrlässig verschuldet, mit ihrer klar ersichtlich persönlichkeitsgestörten und wahrscheinlich schon chronischen Abwiegelung Verantwortung zu übernehmen.
Diese elendig korrupten Staatsanwaltschaften in Braunschweig & Hannover (Wiederholungsfall!) haben allen Ernstes in Bezug auf die Strafanzeige vorsätzlich den Katalog an Straftaten im Amt ausgeklammert. Dafür muss das jetzt umso „teurer“… Deutschland ist offenbar noch nicht ausreichend von der Nazi-Hinterlassenschaft …?!   Ich schreibe das deshalb derart deutlich, weil ich selbstverständlich die Öffentlichkeit über die abermalige vorsätzliche Strafvereitelung durch die Staatsanwaltschaften - mit allerdings neuerlicher gleichgültiger Unterstützung der einmal mehr unwilligen Justizministerin von Niedersachsen, Niewisch-Lennartz - umfassend informieren will und muss.  Ich kann sowas nach den jahrzehntelangen schwerwiegenden Erfahrungen nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Auch Niewisch-Lennartz ist offenbar bis heute nicht mal so gescheit zu erkennen, dass auch ihr wiederholtes Nichtstun praktisch einem gewissen Geständnis hinsichtlich ihres über 20 Jahre langen Wirkens als Richterin (unfassbar!) gleichkommt. Immer offenbarer kann auch Ex-Richterin Niewisch-Lennartz über etliche Rechtsbeugungen Auskunft geben… !                                                                                                                  Mit herzlichem Gruß Thomas Karnasch
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Erst mal soweit!
Weitere Nachreichnung nicht ausgeschlossen!
Bitte um Mitteilung des Aktenzeichen.
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
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