Freitag, 24. April 2015

"§ 129 Bildung krimineller VereinigungeErschreckend & Inakzeptabel: (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat"

Wie korrupt ist auch die deutsche Politik schon - besonders der Bundes-innenminister muss endlich zurücktreten !!! Und Kanzlerin Merkel macht
einmal mehr, was sie schon öfters praktiziert hat:
einfach so zu tun, als ginge sie das nichts an.
Ihr damaliger Verteidigungsminister wusste also schon seit 2012 von den erheblichen Problemen beim Schießen mit dem Sturmgewehr G36! Und besonders die Regierungs-Chefin ist dazu verpflichtet, im Grunde aber
auch Bundestags und Bundesratspräsident, in etwa solche deutlichen
Worte an De Maizière zu richten: ... dann müssen sie sofort die
Konsequenzen daraus ziehen und zurücktreten !!!
Zumal De Maizière auch noch als Islamistenverherrlicher negativ
aufgefallen ist! Was die einmal mehr undemokratische Kanzlerin Merkel
aber auch getan hat und sich deshalb mindestens dafür entschuldigen
muss! Ansonsten würde es nicht angemessen glaubwürdig erscheinen,
wenn Merkel die zutreffende Verdeutlichung Völkermord bei dem hundertausendfachen Tod armenischer Bürger vor 100 Jahren anführt.
Die Weltbevölkerung hat auch ein Recht darauf, dass sich insbesondere
die in Regierungsverantwortung befindlichen Politiker in Sachen
Demokratie weiterentwickeln !!! Demzufolge muss u.a. auch die deutsche Kanzlerin endlich zurücktreten, weil besonders Merkel sich zu keiner Zeit
wahrnehmbar ernsthaft darum bemüht hat, u.a. die tausendfache
Verherrlichung der mitunter barbarischen Islamisten im Irak und in Syrien durch deutsche Medien pflichtgemäß zu stoppen. Was im übertragenen
Sinne durchaus auch so ausgelegt werden könnte: Ach, an dem Morden
an den Armeniern vor einhundert Jahren waren ja auch Islamisten beteiligt ...
Auch Recep Tayyip Erdogan ist offensichtlich nicht genug Mensch, also zu
sehr machtversessen, weil er nicht begreift, dass sich dieses grausame Morden vor 100 Jahren ereignete und es daher umso unbelasteter
anerkannt werden kann. Alles andere wirft ein schlechtes Licht auf die
Politik in der Türkei!
Kann das ausgeschlossen werden, dass seither Bundeswehrsoldaten bei
der Benutzung des Sturmgewehres G36 zu Schaden gekommen sind ???
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch
de Maiziere wusste schon seit 2012 von den Problemen beim
Sturmgewehr Ungefähr 6.530 Ergebnisse (0,56 Sekunden)
vor 2 Tagen - De Maizière schon 2012 über G36-Mängel informiert ... Verteidigungsministerium schon seit Jahren über die Präzisionsprobleme
Bescheid wusste. ... Über die Probleme der Bundeswehr mit dem
Sturmgewehr G36 wurde ... De Maiziere wusste früh von G36-Problem
- N-tv.de www.n-tv.de
 

› Politik vor 2 Tagen - Auch Ex-Verteidigungsminister de Maizière könnte in
Schwierigkeiten geraten. ... umfassende Aufklärung über die Probleme
mit dem Sturmgewehr G36. ... heutige Innenminister Thomas de Maizière
bereits im Frühjahr 2012 ... Fehlerhaftes Sturmgewehr: De Maizière
wusste seit ... - Rivva rivva.de/260803000
 
vor 2 Tagen - The Huffington Post Verteidigungsministerium wusste schon
2012 von G36-Mängeln ... Bundeswehrsoldaten erzählen von dem
Problem seit Jahren ... Der de Maiziere hat doch als erste Tat als
Verteidigungsminister das ... Thomas de Maizière waren Mängel mit Bundeswehr ...
www.spiegel.de
 

› Politik › Deutschland › Thomas de Maizière vor 2 Tagen - ... bis zu Minister de Maizière war schon im März 2012
genau über die ... Probleme bei G36-Gewehr: Verteidigungsministerium
wurde bereits 2012 gewarnt ... ihren Vorgänger, der früh Bescheid wusste,
aber nicht handelte. Umstrittenes G36: Von der Leyen will Sturmgewehr ... Focus www.focus.de
 

› Politik › Deutschland vor 2 Tagen - Schon im März 2012 wurden sie von der Rüstungsabteilung
des ... Auch der damalige Minister de Maizière wusste zu diesem
Zeitpunkt schon davon. ... Brisante Mail: Militärgeheimdienst sollte
Probleme um Sturmgewehr ... De Maizières Rolle bei G36-Problemen:
Am Hindukusch im ...
https://www.tagesschau.de/inland/g36-bundeswehr-102.html
 
02.07.2014 - Das Verteidigungsministerium soll die Probleme beim Sturmgewehr G36 laut ... auf, was der damalige Minister de Maizière
wusste - und was er unternahm. ... Schon seit Monaten gibt es Medienberichte, die nahe legen, dass das ... wurde, doch spätestens
im August 2012 hatte sein Büro Kenntnis davon. Fehlerhaftes Sturm-
gewehr: De Maizière wusste seit Jahren ...
inachrichten.de/.../fehlerhaftes-sturmgewehr-de-maiziere-wusste-seit-jahr...
Probleme bei G36-Gewehr: Verteidigungsministerium wurde bereits 2012
... Die Probleme mit dem Sturmgewehr G36 waren offenbar schon seit
Jahren bekannt. ... Rheinische Post: Grüne werfen de Maizière
leichtfertigen Umgang mit ...
https://www.google.de/search
 
https://weact.campact.de/
 
…/gegen-die-immer-ofters-wichtige-…
Freilich sind die Schilderungen schon gewaltig, andererseits belegen sie aber auch in gewisser Weise, dass das Gestalten einer hoffnungsvolleren Zukunft wesentlich unkomplizierter möglich ist, als es uns besonders Politik & Medien immer wieder glauben machen wollen! Die lebenswichtigen Errungenschaf…
weact.campact.de
Franz-Josef Ferme Parteien? Die sind ALLE KORRUPT! Guckt euch einmal Artikel 129 StGB an.  
Hier insbesondere den Absatz 2 der einen Freischein für die KORRUPTE Politik der Parteien darstellt.

Mitglieder oder Verantwortliche können für Straftaten gegen das Volk nicht zur Haftung herangezogen werden. Diesen Paragraphen gibt es wohl nur in der BRD. Warum?

Man muss wohl schon eine ganz besondere Charaktereigenschaft besitzen, um seine Mitmenschen in dieser faschistischen Diktatur gefangen zu halten und auszubeuten. Sich selbst ein schönes Leben machen und andere dafür ausnutzen und knechten (Maut, Hartz IV, etc.)

Und so ganz nebenbei, diese Parteien beschließen auch wer ins Bundesverfassungsgericht kommt. Man hat somit den Bock zum Gärtner gemacht.
http://dejure.org/gesetze/StGB/129.html
 
 
 

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d)   

§ 129
Bildung krimineller Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder

3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
(3) Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen; auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der kriminellen Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100c Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a, c, d, e und g mit Ausnahme von Straftaten nach § 239a oder § 239b, Buchstabe h bis m, Nr. 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten zu begehen.
(5) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 3 absehen.
(6) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder

2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

Rechtsprechung zu § 129 StGB

566 Entscheidungen zu § 129 StGB in unserer Datenbank:
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Alle 566 Entscheidungen

Querverweise

Auf § 129 StGB verweisen folgende Vorschriften:
    Strafgesetzbuch (StGB) 
      Besonderer Teil
        Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
          § 129a(Bildung terroristischer Vereinigungen)
          § 129b(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung)
        Begünstigung und Hehlerei
          § 261(Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
    Strafprozeßordnung (StPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
          § 100c[Akustische Wohnraumüberwachung]
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Öffentliche Klage
          § 153c[Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten]
     
      Besondere Arten des Verfahrens
        Verfahren bei Einziehungen und Vermögensbeschlagnahmen
          § 443[Vermögensbeschlagnahme]
Redaktionelle Querverweise zu § 129 StGB:

Mittwoch, 22. April 2015

Nochmal zum GDL-Streik

Die Forderung nach mehr Lohn scheint indes mehr als berechtigt zu sein.
Dann sollte das aber von Forderungen, die Belange von Bahnbeschäftigten in
anderen Gewerkschaften mit zu übernehmen, getrennt werden!
Scheinbar bringt das die EVG in Zugzwang, jetzt eigenen Streik zu planen.
Das macht den derzeitigen Streik nach meiner Einschätzung eher verfassungs-
widrig.  Die GDL sollte erstmal Arbeitsbedingungen und Lohn für die eigenen
Mitglieder mit der Bahn klären!

Besonders in Italien wird viel gestreikt, sogar noch mehr in Frankreich.
Hat das große Streikaufkommen auch was mit den eher schlechten Bilanzen
im Staatshaushalt zu tun ??
Einen schönen Tag wünscht Thomas Karnasch

Was will die GDL?

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) stellt zwei zentrale Forderungen. Erstens will sie die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder verbessern. Das sind vor allem Lokführer. Die GDL will sich aber vermehrt als Gewerkschaft für alle Berufsgruppen innerhalb der Bahn AG positionieren. Sie verlangt also auch zum Beispiel für Zugbegleiter fünf Prozent mehr Geld, eine Stunde weniger Arbeitszeit pro Woche und eine Begrenzung der Überstunden.
Die zweite Forderung betrifft nur eine Untergruppe aller Beschäftigten bei der Bahn: die Lokführer. Die gibt es in zwei Ausführungen: Lokführer, die Züge unterwegs steuern, und diejenigen, die auf den Bahnhöfen rangieren. Letzte heißen Lokrangierführer. Sie bekommen weniger Gehalt und haben ungünstigere Arbeitszeitregelungen als Lokführer. Das will die GDL ändern.

Warum eskalierten die Verhandlungen?

Der Knackpunkt war am Freitag die Rolle der Lokrangierführer. Die GDL möchte auf keinen Fall, dass für sie andere Regeln gelten als für die Lokführer. Ein Lokrangierführer sei kein "billiger Jakob", sagt GDL-Chef Weselsky. "Dieselbe DB, die sich als Saubermann für einheitliche Beschäftigungsbedingungen präsentiert, will die unternehmensinterne Lohndrückerei fortsetzen."
Die Bahn hat für den geplanten Ausstand kein Verständnis. "Da denkst du, du sitzt im falschen Film", sagt Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber. Die GDL hätte ihr gewünschtes Zwischenergebnis in den Verhandlungen in nahezu allen Punkten haben können, so die Bahn.
Die GDL hat in dem seit zehn Monaten schwelenden Tarifstreit bereits sechs Mal zu einem Ausstand aufgerufen - zuletzt Anfang November.

GDL-Bahnstreik ist offenbar verfassungswidrig - Wiselski lult weiter die Republick ein!

Die GDL ist im Grunde dazu verpflichtet durch demokratisch repräsentative
Mitgliederbefragung (nach vorheriger pflichtgemäßer ausgewogener Aufklärung)
den Willen möglichst aller betreffender Gewerkschaftsmitglieder ggf. durch
längerandauerndes Ausdiskutieren zu ergründen und sich gegenüber möglicher-
weise aufkommender weitergehender Interpretationen betreffender Gesetzestexte
aufgeschlossen zu zeigen. Und ggf. sogar einen Streik zu unterbrechen.


Rechtsgrundsatz und Leitregel für rechtsstaatliches Handeln ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Jede staatliche Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, muss zunächst 1. geeignet sein (das Ziel überhaupt damit zu erreichen), sodann 2. erforderlich sein (es darf kein milderes, aber gleich effizientes Mittel zur Erreichung des erwünschten Zieles existieren), und schließlich 3. angemessen sein (Mittel – Zweck - Relationsprüfung, d. h. die entstehenden Nachteile müssen in einem vertretbaren Verhältnis zu den durch die Maßnahme bewirkten Vorteilen stehen). Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schützt den Bürger umfassend vor der Verletzung seiner Grundrechte durch die Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung; es spielt in der Rechtsprechung des EuGH als Prüfungsmaßstab eine zentrale Rolle. Im Bereich der EU verlangt Art. 5 Abs. 4 EUV (in Verbindung mit dem Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit), dass die Maßnahmen der Union nicht über das für die Erreichung der Ziele der Verträge erforderliche Maß hinausgehen. Das bedeutet, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von der EU nicht nur im Interesse der Grundrechte der Bürger beachtet werden muss, sondern auch zum Schutz der Mitgliedstaaten vor unnötigen Eingriffen in deren Souveränität. Die an der Gesetzgebung in der EU beteiligten Organe müssen also stets prüfen, ob statt einer geplanten Maßnahme auch eine andere, ebenso wirksame, aber weniger in die Rechte der Mitgliedstaaten einschneidende Lösung möglich ist. Hier berührt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit deshalb das Subsidiaritätsprinzip.

Quelle: Claus Grupp, Verhältnismäßigkeit. In: Bergmann (Hg.), Handlexikon der Europäischen Union. Baden - Baden 2012

Mit herzlichen Grüßen, besonders an alle unter den seit Monaten wieder-
kehrenden Bahnstreiks beeinträchtigten Menschen und an Professor 
Claus Grupp, Thomas Karnasch

Montag, 20. April 2015

Kranke Medien zwingen weiter Wissenschaftlern und anderen Experten ihren zwangsneurotischen Willen auf

Von Meinung oder gar konstruktiver Meinung kann in diesem und ähnlichen
Zusammenhängen schon längst keine Rede mehr sein!
Prof. Dr. Udo Steinbach spricht vor langer Zeit davon, dass insbesondere
der Krieg in Syrien nicht mehr als reiner Bürgerkrieg bezeichnet werden kann
und wird sogleich in öffentlich rechtlichen Fernsehsendern vorgeführt, sprich
im Grunde unterdrückt und so gezwungen, nichts mehr gegen mediale
krankhafte Zwangsneurose zu unternehmen.
Diese krankhafte mediale Verklärung spielt natürlich dem größten Massen-
mörder der Gegenwart, Diktator Assad in Syrien, der auch noch wie mehr
als ein naher Verwandter ständig mit vollem Namen erwähnt wird, auf
erschreckende Art und Weise in die Hände:

Seht her Leute, ich bin ein armer Präsident, der sein Land gegen
ausländische Mächte verteidigen muss ...

Prof. Dr. Udo Steinbach war aber nicht der einzige, auch Moskau-
Korrespondent Boris Reitschuster sagte mit klar verständlichen Worten, dass
der Krieg in der Ukraine nicht mehr als reiner Bürgerkrieg bezeichnet werden
kann. Und wurde in ähnlicher Weise von kranken, also zwangsneurotischen
Medien, in denen immer offensichtlicher kaum bis keine Meinungsfreiheit
geduldet wird, durch Niedermachen beinah mit Unterdrückunggesten an die
Wand gestellt.

Nicht minder schlimm sind Interviews mit besonders Diktator Assad in
Syrien. Oder mit anderen Terroristen, die dann auch noch entweder in voller
Länge im TV abgespult werden oder als Video im Internet frei verfügbar
eingestellt werden.


ARD-Hofer hat seinen immer offensichtlicher ernsthaft kranken Charakter
in der angeblichen Nachrichten-Sendung "tagesthemen", allein gestern zum
dritten Mal in aller Öffentlichkeit vorgeführt!
Solche Kreaturen müssen mittlerweile zwingend auch als Terroristen
bezeichnet werden !!!
Ohne Worte